Erstellt am 02.02.2007 um 12:55 Uhr von Fayence
hahmitsch,
ich würde sagen, wenn ein BR gefährdete KollegInnen durch diese Vorgehensweise vor einer Kündigung schützt, macht er seinen Job richtig!
Was mich stutzig macht, ist Deine Angabe, dass Du seit über 2 Jahren "befristet" beschäftigt bist.
Welcher Art ist Dein Befristungsvertrag? Sachgrund-Befristung; Zeit-Befristung; wie alt bist Du?; seit wann gibt es den Betrieb?; gilt ein TV, der etwas zur Befristung aussagt?
Erstellt am 02.02.2007 um 13:14 Uhr von hahmitsch
die tätigkeit ist projektbezogen, somit liegt der grund für eine befristung vor. die befristung wurde auch schon verlängert, da die arbeit nicht geschafft wurde, aber irgendwann ist diese abgeschlossen. mit diesem thema habe ich mich bereits auseinandergesetzt hier.
ich finde es nur ungerecht, schließlich bin ich auch irgendwie von der kündigung bedroht, oder? muss sich der BR nicht auch für mich einsetzen? haben die abteilungsleiter denn keine macht, sich dagegen durch zu setzen. es ist so deprimierend, ständig lob für seine leistung zu erfahren, aber trotzdem damit nicht weiter zu kommen. stattdessen werden unqualifizierte, unmotivierte mitarbeiter unterstützt, nur um keine evtl. anstehenden abfindungen zahlen zu müssen. ich überlege, ein gespräch mit dem Betriebsrat herbeizuführen?! aber wie kann/soll ich argumentieren?
Erstellt am 02.02.2007 um 13:18 Uhr von paula
Du bist nicht von Kündigung bedroht. Du hast gewußt was Du tust als Du deinen BEFRISTETEN Vertrag unterschrieben hast. Jeder BR würde sicher gerne versuchen Dir einen Job im Unternehmen zu verschaffen aber unbefristete MA gehen vor. Sorry aber der BR macht hier genau seinen vorgesehenen Job
Erstellt am 02.02.2007 um 13:21 Uhr von Heiner
Ja, weiter kommst Du meistens nur gemeinsam mit Anderen....
Der BR handelt völlig richtig FÜR die Interessen seiner Belegschaft, welche ihn auch gewählt hat. So hat er geradezu eine Einstellung abzulehnen, wenn diese Aufgaben aus der Stammbelegschaft abgedeckt werden können. Erst dann, wenn das nicht möglich ist, kann er einer externen Einstellung zustimmen.
Und Leistung ist nicht alles! Der Ellenbogenkampf aus egoistischen Gründen betrieben wird langfristig immer ein Hindernis sein, um weiter kommen zu können. Auch geistig einen Frotschritt zu machen...
Klar kann ich verstehen, dass das eine extrem unbefriedigende Sache ist. Ich würde ganz einfach zum BR gehen und mir die Sachlage erklären lassen. Vielleicht weiß der BR ja auch noch einen anderen Rat, wie du in der Fa. verbleiben kannst? Reden und auf andere Zugehen ist die Lösung vieler Dinge. Egoismus hat in dieser Gesellschaft keinen Platz. Würden sich alle arbeitenden menschen und auch die, welche nicht arbeiten dürfen solidarisieren, würde es eine solche, wie von Dir beschriebene Situation vile seltener geben, weil wesentlich mehrere Menschen eine Arbeit hätten und so der Konkurenzdruck der Beschäftigten untereinander stark abnehmen würde.
Erstellt am 02.02.2007 um 13:37 Uhr von K.Etzer
@ Fayence: ich würde sagen, wenn ein BR gefährdete KollegInnen durch diese Vorgehensweise vor einer Kündigung schützt, macht er seinen Job richtig!
Fayence: diese Aussage ist insoweit ergänzungsbedürftig, als dass der Kündigungsschutz für Mitglieder der Stammbelegschaft nur insoweit in Betracht kommt, als dass es konkret durch die unbefristete Beschäftigung des Fragestellers zur Kündigung kommt. Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ja kein universeller Anspruch, sondern an die "horizontale Vergleichbarkeit" der in Rede stehenden Arbeitsplätze gebunden. Es kommt also darauf an, dass für den Arbeitsplatz, um den es geht, zum Betrachtungszeitpunkt konkret andere Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Geht es also um einen Projektarbeitsplatz im Marketing, so kann durchaus eine externe Bestetzung erfolgen, selbst wenn dies bedeutet, dass der Betriebselektriker seinen Hut nehmen und gehen muß.
Wenn dem Arbeitgeber tatsächlich so viel an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers liegt, so sehe ich hier keine Hindernisse für ein Zustimmungsersetzungsverfahren. Dann zeigt sich, wie die Dinge liegen.
@Heiner: Der BR handelt völlig richtig FÜR die Interessen seiner Belegschaft, welche ihn auch gewählt hat. So hat er geradezu eine Einstellung abzulehnen, wenn diese Aufgaben aus der Stammbelegschaft abgedeckt werden können.
Heiner: das halte ich für falsch. Der BR hat nicht nur die Interessen der Stammbelegschaft zu vertreten, sondern die Interessen der gesamten Belegschaft. Ob vertretungsbedürftige Arbeitnehmer den BR auch gewählt haben, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wäre das anders, würde das ja auch bedeuten, dass alle nach einer BR-Wahl eingestellten Beschäftigten nicht vertreten werden, denn die haben schließlich auch nicht mitgewählt.
Erstellt am 02.02.2007 um 13:52 Uhr von Fayence
"leider scheitert es immer am betriebsrat, da dieser massiv versucht, von der kündigung bedrohte mitarbieter intern zu versetzen, welche wegen stellenabbau aus anderen bereichen vorrang haben. leistung spielt hier keine rolle."
K.Etzer,
mit Deinem Einwand hast Du natürlich grundsätzlich Recht! Aber bislang scheint noch kein Betriebselektriker in die Marketing-Abteilung versetzt worden zu sein! ;-))
Erstellt am 02.02.2007 um 14:04 Uhr von mille
es ist aber durchaus möglich den Betriebselektriker zu qualifizieren, um ihn evt. in der Marketing-Abteilung weiter zu beschäftigen. Ist auch betriebsverfassungsoemäß.
Erstellt am 02.02.2007 um 14:14 Uhr von Heiner
@ K.Etzer
Du hast recht mit der Vertretungspflicht! Ich habe mich falsch ausgedrückt.
ABER: der BR muss prüfen, ob eine Einstellung für einen Teil der vorhandenen Belegschaft (egal ob befr. oder fest) evtl. negative Auswirkungen haben kann.
Und da geht leider Fest vor befristet und befristet vor Neu...
Der BR hat sich natürlich um alle Beschäftigten zu kümmern. Sogar um Leih-AN!
Erstellt am 02.02.2007 um 14:20 Uhr von Fayence
mille,
ich bin mir allerdings sicher, dass die Qualifizierung eines Betriebselektrikers zum künftigen Marketing-/ Produktmanager nicht durch das BetrVG gedeckt ist! :-))
Alle Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel "Arbeitsplatzerhalt" unterliegen gewissen Grenzen. Eine "Umschulung" muss ein AG jedenfalls nicht betriebsintern fördern bzw. finanzieren!