Hallo,
uns (dem Betriebsrat) wurde ein Anhörungsverfahren wegen Kündigung einer Kollegin in der Probezeit zugestellt. Die Fristen wurden eingehalten und leider können wir in dieser Situation der Kollegin nicht mehr helfen. Nun meine Frage: Muß ich mich nun schon vorab mit der Kollegin in Verbindung setzen um ihr die drohende Kündigung mitzuteilen oder sollte ich erst warten, bis sie die schriftliche Kündigung vom Arbeitnehmer bekommen hat und dann evtl. auf uns zukommt. Muß ich sie überhaupt über die Kündigung vorab informieren?

Vielen Dank