Erstellt am 02.02.2007 um 09:43 Uhr von Saluk
Ihr könnt eigentlich nur das Mitglied bitten, zurückzutreten.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 02.02.2007 um 09:50 Uhr von Mona-Lisa
@wohil,
zuallererst würde ich mal nachforschen, ob dieses BR-Mitglied erst seit der BR-Wahl mit betriebsbedingten Auslandsaufenthalten zu tun hat.....
Ansonsten wäre auch Urlaub kein Grund, an einer Sitzung
NICHT teilzunehmen.
Zu deiner Frage...
Der BR kann kein Mitglied zurücktreten lassen.
ihr habt nur die Möglichkeit, mit dem BR-Mitglied zu reden, ob es von sich aus bereit wäre zurückzutreten.
Erstellt am 02.02.2007 um 09:58 Uhr von Werner
@ Mona-Lisa,
"Ansonsten wäre auch Urlaub kein Grund, an einer Sitzung
NICHT teilzunehmen".
Wie meinst Du denn Das?
Ich dachte (weiß) das es ein echter Verhinderungsgrund ist !?
Erstellt am 02.02.2007 um 09:58 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
guten Morgen;-)
wohil,
würde mit dem BRM ein Gespräch führen, ob es eine Zukunftprognose geben kann, damit das EBRM sich darauf einstellen kann, falls das BRM nicht bereit ist zurückzutreten.
Wer hat denn Schwierigkeiten mit der momentanen Situation, das EBRM, Ihr ordentlichen BR's oder alle?
Erstellt am 02.02.2007 um 10:15 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
grundsätzlich ist Urlaub ein Verhinderungsgrund, klar.
Aber das BR-Mitglied kann, wenn es will, auch während seines Urlaub's an Sitzungen teilnehmen.
Sollte aber vorher dem BRV mitteilt werden, damit dieser dann kein Ersatzmitglied einlädt.
@Lotte,
gleichfalls guten Morgen! :-))