Erstellt am 01.02.2007 um 14:59 Uhr von Lutz
Hallo Steffen,
SBV und BR sind zwei völlig voneinander unabhängige Gremiem. Beide werden getrennt gewählt. Eine Übertragung auf ein BR-Mitglied per BR-Beschluss ist daher nicht möglich.
Fällt der SBV aus, so rutscht automatisch der erste Stellvertreter nach. Will dieser den Job nicht, muss er zurücktreten. Falls es weitere Stellvertreter gibt, rückt der nächste dann nach. Wenn keiner den Job des SBV annimmt, sind zwingend Neuwahlen nötig. Wenn diese nicht durchgeführt werden, gibt es bei euch keinen SBV mehr mit den entsprechenden Konsequenzen.
Du sagst, dass es keine Kandidaten für die Neuwahl gibt. Aber offensichtlich wäre doch jemand aus dem BR bereit, diesen Job zu übernehmen. Damit habt ihr doch einen Kandidaten. Dieser kann sich aufstellen lassen und wird dann voraussichtlich auch gewählt. Obwohl BR und SBV unabhängige Gremien sind, kann jemand doch beide Ämter bekleiden, da er in beide gewählt wird.
Bei weitergehenden Fragen einfach an das für euch zuständige Integrationsamt wenden.
Gruß,
Lutz
Erstellt am 02.02.2007 um 12:38 Uhr von Dana
schließe mich steffen an. Die sbv wird von den sb mitarbeitern gewählt und die entscheiden, wer es sein wird. da kann nicht einfach eine person benannt werden.
verstehe außerdem nicht, warum der stellvertreter - der in abwesenheit des vorsitzenden sowieso die arbeit übernehmen muss - das amt des vorsitzenden nicht machen will. scheidet der vorsitzende aus, rückt der stellvertreter nach.
LG Dana