Erstellt am 01.02.2007 um 11:36 Uhr von Bergmann
@ Paulchen ,
gefunden in der Suchfunktion des Forums hier :
Bildungsurlaubsgesetz-als Beispiel Hessen : Eine Bildungsurlaubsveranstaltung muß gewisse Anforderungen erfüllen:
-Sie muß an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen stattfinden.Für kürzere Veranstaltungen besteht kein Bildungsurlaubsanspruch.Ein fünftägiges Seminar kann allerdings auf zwei zeitlich getrennte Blöcke verteilt werden,wobei ein Block mindestens aus zwei Tagen bestehen muß.....
-Die tägliche Arbeitszeit soll 6 Stunden betragen.
-Die Veranstaltung muß behördlich in Hessen anerkannt sein.
Bildungsurlaub ist in diesen Fall also der falsche Weg .
Antwort 3 Erstellt am 16.11.2006 - 07:11 Uhr von Bergmann 41252
Mehrere Bundesländer wie z.B. Thüringen bieten keinen Bildungsurlaub an !!