Hallo, ich habe eine Frage zur Änderungskündigung,

Folgender Fall: In einem Betrieb sollen alle AN um eine Gehaltsklasse runter gestuft werden. Die AN sind nicht einverstanden, nehmen das Änderungsangebot unter Vorbehalt an bzw. äußern sich nicht und der AG spricht somit eine Änderungskündigung aus.

Welche Beteiligungsrechte hat nun der BR?

a) nach §102 BetrVG (wegen der Änderungskündigung)

Wie sieht das mit §99 BetrVG aus? Bestimmt der BR hier wegen einer Umgruppierung mit? Oder bestimmt er generell wegen einer Einstellung mit (da ja eine ÄK immer eine Kündigung und ein neuer Vertrag ist).

Danke!