Erstellt am 01.02.2007 um 12:45 Uhr von mille
Mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs.2 BetrVG.
Will der AG eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchführen, bedarf es dazu der Einigung mit dem BR oder einer Entscheidung der ESt.( § 87 RN 4 DKK)
Erstellt am 02.02.2007 um 08:58 Uhr von Suse
Hallo Lotus,
wir hatten ein ähnliches Problem.
Unsere PDL wollte ebenfalls komplett umstellen.
Das Szenario: Tagesschichten 8 Std mit 30min. Pause - kann man machen
Übergabezeiten rigeros gekürzt - 15 Min. Nacht --> Frühdienst -->
Spät 30 Min --> Spät --> Nacht nochmal 15 Min. - fanden wir nicht gut
dadurch die Nachtdienste nur 7,5 Std. - da wir BAT zahlen fallen den
Schwestern die Zuschläge weg - mangelnde Begeisterung -
außerdem fehlen Stunden - Gefahr der hinterhältigen Einführung
einer 6 Tage Woche
Also gab es keine Zustimmung und wir haben uns endlich mal getraut eine Einigungsstelle zu forden, die gab uns Recht. Man fand den Komromiss, dass der Zuschlag auch bei 7, 5 Std. gezahlt wird. Alle anderen negativen Befürchtungn sollen in einem halben Jahr Probezeit geprüft werden. Dieses ist nun fast um und ich glaube unsere Befürchtungen haben sich bestätigt.
Suse
Erstellt am 02.02.2007 um 22:16 Uhr von Lotus
Hallo Suse,
ich denke, wir werden auch die Einigungsstelle anrufen, denn durch die Änderung wird sich auch im Tagdienst etwas ändern. Uns geht es auch darum, dass der AG den BR frühzeitig und umfassend informiert, damit wir die Möglichkeit der Vorschläge nutzen können.
Hinzu kommt u.a. auch, dass den examinierten immer mehr Fachkompetenz entzogen wird. Wir haben dann ja keinen Überblick mehr über die Medikamente.
Außerdem finden wir es merkwürdig, dass die Apotheke es kostenlos machen will. Ist dies üblich? Oder geht es hier um Vorteil, weil sie im Vorstand ist?
Danke für Deine Antwort und l.G. Lotus
Erstellt am 03.02.2007 um 20:26 Uhr von Kölner
@Lotus
Bevor Ihr die Nummer von der Einigungsstelle anruft, würde ich mir über die Ziele eines solchen Anrufs erst einmal klarer werden. Bei Euch geschieht etwas mit der AZ, aber Ihr wollt auch noch ein Kompetenzgerangel anschliessen!!
Zumal:
Das eine Apotheke die Medikation ausführt, halte ich für absolut richtig; freilich muss natürlich die Fachkraft noch gegenchecken. Stichwort: gefährliche Pflege und § 823 BGB. Im Sinne der "Exculpation" hat so eine Medikationserstellung durch die Apotheke auch enorme Vorteile...