Hallo...
Aufgrund dieses Theaters mit der Urlaubsanrechnung (Siehe letzter Beitrag) ...mein Vorgesetzer denkt wohl ich ruhe mich die zwei Wochen im BR aus... bin ich nun drauf und dran eine Ganzfreistellung anzustreben.
1. kann ich mich erstmal (durch Abstimmung/Beschluß des BR) für 1 Jahr freistellen lassen?? z.Bsp. bis 1.12.2007?

2. bei einer Ganzfreistellung bis Ende der Amtsperiode des BR, könnte ja meine Stelle besetzt werden. Ich habe zwar Anspruch auf Bezahlung und Arbeitsstelle bis zu einem Jahr(falls ich nicht wieder gewählt werde)aber sollte jemand meine Tätigkeit genauso oder sogar besser bringen, besteht die Möglichkeit das ich gekündigt werde oder??