ich muss heute Nachmittag zu einer Sitzung in der bekannt gegeben werden soll, dass Schulungsmassnahmen im Haus durchgeführt werden sollen. Motivationslehrgänge, Telefonie etc. Diese Schulungen sollen event. auch am Samstag durchgeführt werden. Hat der BR hier Mitspracherecht, oder nicht?Eventuell § 87,1(Ordnung) Wer kann mir schnell helfen, damit ich nichts falsches sage. Danke.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten