Erstellt am 31.01.2007 um 12:12 Uhr von Mona-Lisa
@Sigma,
der AG kann mit einer Abmahnung reagieren, aber mit Sicherheit nicht mit einer Sanktion wie Überstundenabzug!
Erstellt am 31.01.2007 um 12:30 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Soeben habe ich von einem Betrieb eine BV gesehen, in der z.B. ein angezeigter aber mehr als 3 Tage vergessener Glühbirnenwechsel in einem Wohnhaus zu einem Lohnabzug von brutto einem Euro/pro vergessenen weiteren Tag führen soll...
...wohlgemerkt Betriebsbuße im Rahmen einer BV!
Erstellt am 31.01.2007 um 12:36 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
dem Betriebsrat, der diese BV unterschrieben hat, gehört dieses "Werk" um die Ohren gehauen...
Erstellt am 31.01.2007 um 12:39 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
"verfüttert" wäre treffender
Erstellt am 31.01.2007 um 14:49 Uhr von wölfchen
@ Mona- Lisa:
Wer viel arbeitet, macht viele Fehler.
Wer wenig arbeitet, macht wenig Fehler.
Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Wer keine Fehler macht, wird befördert!
Wann wurdest Du zuletzt befördert?
Siehste!
Erstellt am 31.01.2007 um 14:55 Uhr von wölfchen
Hallo Sigma,
da würde ich als Arbeitnehmer aber ganz schön auf die Barrikaden steigen. Es gibt da bestimmt auch Beispielentscheidungen von irgendwelchen Gerichten. Hier bei uns war mal ein Bericht in der Lokalpresse:
Ein MA der Justizvollzugsanstalt hatte den Generalschlüssel verloren. In der Folge musste die komplette Schließanlage ausgetauscht werden und die Leitung wollte ihm das in Rechnung stellen. Denkste! Das Gericht hat entschieden, dass auch bei sorgfältigem Umgang so etwas passieren kann und der Kollege mußte nix bezahlen.
Wenn ich das also mal ins Verhältnis mit Eurer Panne setze - dann würde ich denken, hat der AG schlechte Karten. Andererseits - vor Gericht und auf hoher See sind wir bekanntlich alle in Gottes Hand ;-)