Folgende Situation. Unser Betrieb ist derzeit aus der Tarifbindung. Neue MitarbeiterInnen werden nach dem TVöd bezahlt. Bisherige ArbeitnehmerInnen nach BAT AW II. Situation in unserem Betrieb ist, das es aufgrund Projekt-Modellphase oder Mutterschaftsvertretung befristete, z. Teil mehrfach verlängerte Verträge gibt. Werden diese MitarbeiterInnen nach dem 31.12.06 in ein unbefristetes Arbeitsverhätltnis übernommen, ist die Frage zu welchen tariflichen Bedingungen. Müssen die ArbeitnehmerInnen mit einer Abgruppierung rechnen oder gibt es Kriterien, MitarbeiterInnen zu bisher gewährten tariflichen Bedingungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen können.