Folgende Frage:

Am 31.3. endet unsere Phase des Betriebsüberganges. Als kleine Firma mit ca. 24 Mitarbeitern besteht unser Betriebsrat nur aus einer Person und die bin ich. Der AG
wird uns zum 1.4. neue Arbeitsverträge vorlegen. Diese beinhalten ein völlig neues Arbeitszeitregimes(techn. Services) mit Arbeitszeitkorridor von Mo.-Sa. von 6 bis 20 Uhr und regelmäßiger AZ von 40 Stunden pro Woche und grundsätzlicher Zustimmung zu Überstunden. Von max. Wochenarbeitszeit ist im Vertrag keine Rede. Überstunden sollen nur von 20 bis 6 Uhr bezahlt werden. Arbeit an Sonn und Feiertagen ist mit Vertrag ebenfalls grundsätzlich akzeptiert.

Als Betriebsrat wurde mir heute ein Mustervertrag zugesendet. In Anbetracht der fehlenden Sachkenntnis bezüglich der durch den AG benutzen Formulierungen in den entsprechenden Paragraphen bezüglich Vergütung und Arbeitszeit und deren Einzelpunkten würde ich gerne diesen Mustervertrag von einem RA prüfen lassen.
Es handelt sich nach meinen Recherchen nicht um einen sog. Formulararbeitsvertrag.

Welche Schritte schlagen Sie mir vor, bzw. ist mein Ansinnen überhaupt realisierbar in Bezug auf die Kostenübernahme dieser Massnahme
durch den AG. § 40 Abs. 1 BetrVG

Vielen Dank im voraus

Frank