Erstellt am 30.01.2007 um 19:41 Uhr von wölfchen
Hallo kawa,
Grundsätzlich bedarf das Entsenden von mehreren Betriebsratsmitgliedern zur gleichen Schulungsveranstaltung einer besonders sorgfältigen Prüfung des
Betriebsrats. Eine gleichzeitige Entsendung ist ausnahmsweise etwa dann
möglich, wenn ein Betriebsrat mit wenig geschulten Mitgliedern seine
Entscheidungen in einer objektiv schwierigen Materie nicht vom mehr oder
minder bleibenden Schulungserfolg bei nur einem entsandten Mitglied
abhängig machen will (Hess. LAG v. 29.6.1995 -- 12 TaBV 73/94, AiB 1996,
246). [1]
In einem anderen Forum habe ich zu genau der gleichen Thematik eine ganz einfache und wirkungsvolle Argumentation gefunden. Der Einfachheit halber zitiere ich hier mal wörtlich:
"wir hatten vor Jahren das gleiche Problem. Unser GF meinte, BR Mitglieder
sollten nach absolvierter BR Schulung bei den anderen als "Multiplikatoren"
fungieren. Wir haben ihn dann nur gefragt, warum er denn all seine Kinder
zur Schule schicke, dort wäre doch sein Multiplkatorensystem dann auch
bestens angebracht.
Mitlerweile hat er eingesehen, das so etwas einem Stille Post Spiel
gleichkommt und stimmt, wenn auch zähneknirschend einer Mehrfachbelegung der Seminarinhalte zu".
Und dieses Argument habe ich auch schon erfolgreich verwenden können, vielleicht hilfts Dir ja auch (schwierig nur dann, wenn der AG kinderlos ist!) ;-))
Erstellt am 30.01.2007 um 23:43 Uhr von kawa
@ wölfchen
Danke für die ausführliche Antowrt!
Natürlich werden wir uns eine gute Begründung einfallen lassen, sind ja noch am Anfang.
Und die Idee mit dem "Multiplikator-Argument" finde ich einfach suuuper, hoffe viele lesen das! Übrigens hat BigBoss zwei Kiddies im Schulalter - Glück muss man haben!
Danke, und so long aus Norddeutschland!!!
Erstellt am 31.01.2007 um 11:57 Uhr von wölfchen
na, das ist doch mal ein rechter Glückstreffer, oder? ;-)