Eine Frage zum Thema Mehrarbeit bei Schwerbehinderten.
Nach §124 SGB IX sind schwer behinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.
Mehrarbeit ist jede Arbeit, die die gesetzliche *** werktägliche Arbeitszeit *** von acht Stunden gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbZG überschreitet.
Kann sich ein Schwerbehinderter Mensch aufgrund der o.g. Gesetzeslage von der Arbeit an Sonntagen (Arbeitszeit laut Schichtplan) freistellen lassen.
Es geht um die Freistellung für den ganzen Tag und nicht nur für die Zeit > 8 Stunden an diesem Tag.
Bin für jeden Gedankenanstoß dankbar.