Erstellt am 30.01.2007 um 10:46 Uhr von Rosenheimer
Tagesordnungspunkte MÜSSEN rechtzeitg ( mindestens 3 Arbeitstage vorher ) den Mitgliedern mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Änderungen der TOP sind nur möglich, wenn ALLE Teilnehmer der Sitzung einer Änderung der TOP zustimmen.
Und sollte so nicht verfahren werden, dann sind auch hier alle Beschlüsse unwirksam und können angefochten werden.
Habt ihr bereits die Grundseminare besucht. Diese Probleme werden dort in der Regel besprochen und auch wie man dagegen vorgeht. Und ab 9 Mitglieder im BR kann man auch einen Bertriebsausschuss gründen und einiges an Arbeit dorthin verlagern. Und ich würde auf jeden Fall einen Schriftführer wählen und diese Person auf das Seminar bei der WAF schicken. Auch darüber kann man einiges ändern.
Und BR Arbeit ist nicht leicht, sondern Kampf an allen Fronten, aber das merkt man immer erst hinterher.
Erstellt am 30.01.2007 um 10:55 Uhr von Kölner
@Rosenheimer
Sagt Dir § 27 BetrVG was?