Erstellt am 30.01.2007 um 11:37 Uhr von Heini
Hat die Kollegin kein festgelegtes Tages- oder Wochenstundenvolumen, da man hier einfach die Arbeitsstunden erheblich kürzt? Hier wird doch das Unternehmerrisiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt.
Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der ADer BR hat gem. §87 Abs.2+3 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der f
rbeitszeit den vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten gem. §87 Abs.2+3 BetrVG mitzubestimmen:
1. …………………………….
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
4. …………………………………....
usw.
Erstellt am 30.01.2007 um 12:19 Uhr von waschbär
Hi Conny,
ihr habt wohl keine BV zum Thema Arbeitszeit (Opjektive und Subjektive Bedürfnisse der Pflegekräfte sind im Dienstplan zu Berücksichtigen ??) oder ?
Frage ist euer Heim , MDK tauglich oder könnte die Arbeitsunefektive Zeit nicht genutzt werden um Defizite in der Dokumentation zu Beseitigen ?? Pflegeplanung,Formulare anpassen ? Interne Arbeitsgruppen zum Thema Ernährung,Bezugspflege etc...
Erstellt am 31.01.2007 um 09:44 Uhr von Conny
Hi Waschbär, wir haben eine BV zur Arbeitszeit nur leider sind die objektiven und subjektiven Bedürfnisse der Pflegekräfte darin nicht berücksichtigt.Aber wenn ich das richtig verstehe können wir als BR darauf bestehen,wg.Mitbestimmung,das die MA-in nicht diese Arbeitszeitverkürzung annnehmen muß.
Die betreffende MA-in arbeitet nur im Nachtdienst und kann dehalb nicht im Tagdienst die AZ verkürzen.
Wir werden versuchen dies mit Pflegeplanung, Dokumentationen usw. zur Aufarbeitung zu begründen.
Danke für Deine Antwort Conny
Erstellt am 31.01.2007 um 09:56 Uhr von Kölner
@Conny
Vermutlich wird sich der AG daruf nicht einlassen - muss er ja auch nicht, da der AN den Anspruch individualrechtlich durchsetzen müsste. (Auch) vermutlich wird der AG notwendigenfalls um eine Änderungskündigung nicht umherkommen.
@waschbär
"Arbeitsuneffektive Zeit" - was soll daas denn sein?
Gerade wenn der MDK kommen würde, könnten sich hier noch ganz andere Probleme ergeben...
Erstellt am 31.01.2007 um 20:20 Uhr von waschbär
Kölner,
MDK ist nicht gleich MDK ....."Arbeitsuneffektive Zeit" das ist die Bezeichnung für Zeit die eine Pflegekraft mit der Dokumentation verbringt !
Erstellt am 31.01.2007 um 20:24 Uhr von waschbär
Conny,
ob du in diesenfalle mit der mitbestimmung weiter kommts ist fraglich.
Kann der AG denn die Angst der PK nicht verstehen ?
Ist eine Schichit anpassung nicht möglich ? (.... Persönlicher Dienstplan...)
Erstellt am 31.01.2007 um 20:35 Uhr von Kölner
@waschbär
Gelten etwa in 21107 andere Pflegestufen und Heimgesetze?
Erstellt am 31.01.2007 um 21:10 Uhr von waschbär
Kölner,
ähhh, du kannst ja richtig gut puzzeln........ nein die pflegestufen sind auch hier nicht anders obwohl jeder der die geo besonderheit meines primärstandortes kennt dazu geneigt sein könnte .
Alter Fuchs.