Erstellt am 30.01.2007 um 09:13 Uhr von Jube
Soweit ich weiß, darf der AG das verlangen. Was er jedoch nicht darf, ist, den Stundenaufwand gegen den BR zu benutzen (z.B. Anprangern in einer Betriebsversammlung o.ä.), das wäre keine vertauensvolle Zusammenarbeit und Behinderung des BR.
Erstellt am 30.01.2007 um 11:49 Uhr von packer
@ jube
nö...
Die Mitglieder des Betriebsrats sind nicht verpflichtet, für den Arbeitgeber
die von ihnen jeweils aufgewendete Zeit für Betriebsratstätigkeit
schriftlich aufzuzeichnen.
BAG 14.2.1990 – 7 ABR 13/88
im § 37 betrVG ist geregelt was ab- und rückmeldung betrifft. der AG kann also selber seine notizen führen.
wir haben z.b. geregelt, daß wir relativ frei in unserer abmeldung sind, ihm dafür aber unsere zeiten einmal die woche schriftlich geben da er sie von der normalen kostenstelle abziehen muß. somit haben beide seiten weniger stress...