Erstellt am 29.01.2007 um 13:45 Uhr von Dana
ich kann nur sagen, dass der schwerbehinderte/gleichgestellte mitarbeiter grundsätzlich mehrarbeit gem. § 124 SGB IX ablehnen kann.
Erstellt am 30.01.2007 um 08:54 Uhr von betriebsratten
Dana liegt richtig, aber beachte die Bedeutung des Wortes "grundsätzlich".
Näheres hier
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html