Erstellt am 29.01.2007 um 08:13 Uhr von Monika
Hallo Drache,
stichprobenartige Überprüfungen sind durch die Rechtssprechung abgedeckt.
Ist das ein sicherheitsrelevanter Bereich? Hier könnten andere Regeln gelten.
Wie willst Du mit dem AGG argumentieren? Meinst Du, sie wird nur aufgrund ihres Frauseins kontrolliert, trifft das AGG schon zu.
Erkundige Dich nach den Gepflogenheiten in anderen Abteilungen und schau, ob Du ggf. eine allgemeine Regelung für Kontrollen erreichen kannst.
Gruß
Monika
Erstellt am 29.01.2007 um 23:33 Uhr von Drache
Hallo Monika,
vielen Dank für Deine Antwort. So wie mir zugetragen wurde, soll diese Überprüfung ausschließlich bei unserer Putzfrau durchgeführt werden. Und dies IMMER wenn sie diese Abteilung verlässt. Ihren Partner, mit dem sie putzt, sowie alle anderen Personen betrifft dies lt. Aussage eines Kollegen nicht. Bei der Abteilung handelt es sich wohl um unser IT Department oder aber das Büro im Lager - genau äussern wollte sich mein Kollege nicht, sondern nur eine "generelle" Frage stellen. AGG: ich dachte da an die Gleichbehandlung, wenn von allen Unternehmensinternen MAern und eben der Fremdfirma, von denen unsere zwei "Putzteufel" *g*bei uns reine machen, nur sie kontrolliert werden soll, ist das doch schon sehr seltsam bzw in erster Linie diskriminierend - oder irre ich mich da? Ist immer so 'ne Sache mit diesen Rechtsprechungen.... kann man nichts 'generelles' sagen?
Viele Grüße
Erstellt am 30.01.2007 um 07:51 Uhr von Tamirasun
Hey Drache,
also laut BetrVG sind Kontrollen, wie Taschenkontrollen die der AG eigenmächtig durchführen will verboten.
Das darf die Polizei, aber doch nicht einfach der AG.
Das wie es Monika sagte, mit den stichprobenartigen Kontrollen, müßte mal definiert werden. Im BetrVG steht etwas über den Einsatz von Detektiven, der tatsächlich nicht unter das MBR fallen soll....
Wir hatten dies mit ´stichprobenartigen´Taschenkontrollen....
Wir haben uns informiert, wenn sie das wollten, könnten sie das beantragen oder dei Polizei damit beauftragen.
Sehe das wie Du, es ist eine Art von Diskriminierung dieser Putzfrau.
Wurde ein Verdacht geäußert? Wurde etwas gestohlen?
Wo liegt die Ursache...
Ihr müßt dort wirklich handeln...
Habe jetzt mal kurz nachgelesen...
BetrVG § 87 zu Nr.6 ( KRHS) Dort steht, dass Einrichtungen zur Überwachung dem MBR unterliegen.
Der Metalldetektor ist auch ein technisches Gerät, dass der Überwachung dient, somit würde ich ausarbeiten, dies auch auf den §en gestützt so zu argumentieren und den AG aufzufordern dies zu unterlassen.
Überwachung und Diskriminierung...
Man müßte halt die Gründe oder Vermutungen für dieses Handeln kennen, dann kannst Du ja auch nochmal im ADG nachsehen...
Wo ich aber nochmal nachgelesen habe: Hier handelt es sich ja um eine Fremdfirma...
da müßtet ihr mal schauen, wie das Beschäftigungsverhältnis im Bezug auf eure Zuständigkeit aussieht...oder hat die Fremdfirma einen BR?
Viel Erfolg!!!
LG
Erstellt am 30.01.2007 um 08:25 Uhr von waschbär aka versteht Monika nicht
Drache,
nein der Ag darf keine Kontrolle, durchführen , erstrecht nicht nach "Nase" oder per "Kristallkugel".
Monika > Rechtsprechung heisst nicht das Sie immer und überall gleichwertig ist, jeder Richter entscheidet anders von Fall zu Fall , global wird eine Überwachung ohne Konkereten Verdacht abgelehnt.
äh Monika , was schreibts du da ? Du erlaubst also Sopradische Kontrollen ohne BR Mitbestimmung unter Verwendung von Kontrolltechnik ? und passt dich den Gegebenheiten anderer Abteilungen an ? Ist das alles Mitbestimmt ? Habt ihr dazu eine BV ? Und warum zum Teufel verstehts du das AGG nicht ? Es geht wohl nicht darum ob die Raumpflegerin eine Freu ist sondern um ihr Grundrecht auf eine Menschen würdige Behandlung !
Drache schreibt das NUr Sie und nur Sie kontroliert werden soll , angeordnet von einer AL nicht mal vom AG ? Meinst du das ist O.K so ?
Bei "ja" darf dein AG dich als BR total überwachen incl deiner Mails,Internet,Besprechungen,Protokolle und Beratungen bei Mitarbeitern .
Bist du beim Betrieblichen Heimatschutz oder was ?
Erstellt am 01.02.2007 um 00:49 Uhr von tju79
hallo,
du solltest allerdings auch bedenken, dass ihr als BR für externe mitarbeiter (du schreibst ja, die putzfirma ist eine fremdfirma) nicht mitbestimmungspflichtig seit. hierfür müsste (falls existent) der BR der putzfirma aktiv werden.
sämtliche regelungen, die ihr mit eurem Arbeitgeber zum Thema Kontrollen vereinbart betreffen nur die Mitarbeiter des entspr. Unternehmens.
gruss
thomas
Erstellt am 01.02.2007 um 01:56 Uhr von waschbär
tju79,
na ich weis ja nicht ob das so einfach mit dem satz nicht direckt Betriebsangehörig ist abzuhandeln .....
Erstellt am 01.02.2007 um 03:43 Uhr von schwester.s
Natürlich kann der BR auch hier Helfen ! Hat der Externe Dienst den keinen Eigenen BR ?
Erstellt am 01.02.2007 um 10:28 Uhr von tju79
@waschbär
das war jetzt nur meine spontane meinung, natürlich müsste man dies mal prüfen. allerdings würde ich vorschlagen, erst mal prüfen und dann ggf. weiter über lösungen diskutieren.
Erstellt am 01.02.2007 um 22:03 Uhr von Drache
Hallo zusammen,
erst mal vielen vielen lieben DAnk für all Eure Antworten!!! Ich habe das Thema bei unserer letzten Sitzung jetzt erst einmal nicht angesprochen da ich von meinem Kollegen, der mich letztens auf das Thema angesprochen hatte, nichts genaues weiss. Also welcher Abteilungsleiter da so 'nen Terz mit der Kontrolle unsrer Putzfrau macht. Hatte ihn auch gefragt ob er mich nun als BR Mitglied oder einfach nur als Kollegin drauf angesprochen hatte; sprich: soll ich's in der nächsten Sitzung mal auf den Tisch bringen - da hiess es nur nö er wollte nur meine meinung dazu hören wie ich das sehe weil ich auch das neue AGG bei uns in der Firma ausgehängt hatte ... ist halt nur immer so ''ne Sache.. war mir dann auch nich so sicher eben wiel ja Fremdfirma - trotzdem fand/find ich's nicht in Ordnung wenn ein MA unseres Unternehmens solche Unterschiede bei den Kontrollen macht, und das eben nur bei der Putzfrau.....
Werde das mal weiter verfolgen. Wenn sich da nichts ändert denke ich wird es wohl das Beste sein, es in der BR Sitzung anzusprechen damit man sich den lieben Abt.Leiter mal zur Brust nimmt und nachfragt was da los ist... kann doch echt nicht angehen....
Allen herzlichen Dank & schönen Abend noch. :)
Erstellt am 01.02.2007 um 22:08 Uhr von waschbär
tju79,
finde ich auch erst püfen dann abwägen. und handel .
Drache .? Grundsatz für BR Aufträge > Erst abklären ob AN wirklich will das der BR handeln soll . Dann sachlage abfragen und dann wenn es das denn wirklich so ist , handeln
Erstellt am 01.02.2007 um 22:17 Uhr von Drache
Servus waschbär,
mit AN meinst du in diesem Fall dann unsere Putzfrau?
Und was ist wenn wir für sie garnicht zuständig sind, wenn die einen eigenen BR haben?
Blick's jetzt grad nich so mit der Zuständigkeit... UNSER AN verhält sich der "Fremdfirma-Putzfrau" gegenüber nicht korrekt... kann ich als BR dann (nach Rücksprache mit betroffener Person, also "Putzfrau") trotzdem tätig werden??
AAAAAAH!!!!!!! Dreh noch durch.... :)
Erstellt am 01.02.2007 um 22:44 Uhr von Bergmann
@ Drache ,
ruhig bleiben !! :-))
Wenn die Raum-Economin in den betrieblichen Ablauf ( sowie es sich hier liest--ist sie´s)
eingebunden ist , ist der Standort (Arbeitsort--für nicht Bergleute )BR für sie zuständig !!
Erstellt am 01.02.2007 um 23:00 Uhr von Fayence
@ Alle
Dieser Thread strotzt vor Ungereimheiten! Es liegen überhaupt keine konkreten Aussagen vor, wie es sich denn nun richtig verhält und schon wird ein Metalldetektor gem. §87 Abs.6 BetrVG mitbestimmungspflichtig; der Standort BR für zuständig erklärt, dass AGG heranzitiert usw..
Drache,
es wäre schön, wenn Du Dich zunächst einmal um konkrete Fakten bemühen würdest. Mir scheint Dein Kenntnisstand jedenfalls nicht ausreichend zu sein! Und dann meldest Du Dich noch einmal, ja?
Erstellt am 01.02.2007 um 23:48 Uhr von Dr.Mabuse
Drache,
wegen ich dreh noch durch ....
willkommen im BR !!!!!!
kings regular
Erstellt am 07.02.2007 um 19:20 Uhr von Drache
Hallo an alle,
ok, werde das mal weiter im Auge behalten und ggf nochmals auf Euch zurückkommen. Vielen Dank Euch allen & schönen Abend noch.
Viele Grüße