Erstellt am 27.01.2007 um 08:57 Uhr von Fayence
Tony,
hmmm, ich würde als allererstes versuchen, mit dem AG Kontakt aufzunehmen. Und dann hören, ob es bereits Lösungsansätze gibt, wie und von wem der Betrieb für die Zeit seiner Abwesenheit geführt werden soll.
Erstellt am 27.01.2007 um 09:32 Uhr von Kölner
@Tony
§ 1911 Abs. 2 BGB i.V. mit der örtlichen Bundesagentur?
Erstellt am 27.01.2007 um 09:39 Uhr von Fayence
Kölner,
einmal blöd nachgefragt! Ist dieser Chef denn an der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert?
Erstellt am 27.01.2007 um 09:58 Uhr von Kölner
@Fayence
Das stimmt natürlich. Aber konstruiere dieses Szenario mal weiter. Im Zweifel würde ich dann nicht warten bis der AG aus der überörtlichen JVA entlassen wird.
Auch ist die Frage zu stellen aus welchem Grund der AG im Bau sitzt. Stell Dir mal vor, dass das ganze in einem Zusammenhang mit der Firma besteht. Ich könnte mir dann wiederum vorstellen, dass eine Staatsanwaltschaft einen Geschäftsbesorger des AG nicht sehr gerne sieht...
Erstellt am 27.01.2007 um 10:16 Uhr von Fayence
Kölner,
also mehrgleisig fahren? Gespräch mit AG, ev. Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft und zur Bundesagentur?
Erstellt am 27.01.2007 um 10:22 Uhr von Kölner
@Fayence
Würdest Du damit warten wollen als AN?
Erstellt am 27.01.2007 um 10:52 Uhr von Fayence
Sorry,
das "ev." sollte sich nur auf die Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft beziehen!
Erstellt am 27.01.2007 um 15:58 Uhr von Fayence
Hallo Tony,
keine schöne Geschichte! Ich gehe davon aus, dass ich Kölner richtig verstanden habe; demnach solltet Ihr dreigleisig fahren; Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen, die Bundesagentur für Arbeit einschalten und Euren AG kontaktieren.
Wünsche Euch, dass die ganze Sache für Euch gut ausgeht und Nervenstärke; die werdet Ihr vermutlich noch brauchen!