Hallo!
Wir haben ein Problem und können folgende Situation nicht klären.
Wie wirkt sich das Restmandat des Betriebsrats bei einer Betriebsstillegung aus? Allgemein ist bekannt, dass die Betriebsratsmitglieder quasi "das Licht ausschalten". Wie sieht es nun aber im folgenden Fall aus: Durch eine Betriebsstillegung werden 50 Mitarbeiter entlassen, fast alle haben bedingt durch ihre lange Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ein einzelner Mitarbeiter hatte bei seiner Einstellung eine halbjährliche Kündigungsfrist vereinbart, er kann also nur zum 31. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden. Nun sieht es so aus, dass die 49 Mitarbeiter zum 31.Juli die Firma verlassen werden und der besagte einzelne Mitarbeiter erst zum 31.12. ausscheidet. Muß die Firma nun die Betriebsratmitglieder so lange weiter beschäftigen, bis auch das Arbeitsverhältnis dieses einen Mitarbeiter endet?
Wir danken für Eure Hilfe.

Rolf