Erstellt am 23.01.2007 um 18:48 Uhr von Lotte
Norbert,
das Betriebsverfassungsgesetz sieht keinen Obmann vor. Wenn ihr Mitbestimmung in Eurem Betrieb verankern wollt, wäre er ratsam, einen Betriebsrat zu wählen. Wieviel MA hat Euer Betrieb denn?
Erstellt am 23.01.2007 um 18:50 Uhr von Norbert
Unser Betrieb hat 19 Mann.
Gruß. Norbert
Erstellt am 23.01.2007 um 19:05 Uhr von Lotte
Norbert,
dann würde ich doch raten anstelle eines Obmanns einen Betriebsrat nach dem vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.
Hier gibt es Tipps:
http://www.verdi-bub.de/brwahl/ablauf/vor_wahl/faq
http://dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/vereinfachtesWahlverfahren.pdf
Erstellt am 23.01.2007 um 19:15 Uhr von Fayence
Norbert,
vor ewigen Zeiten gab es in Kleinbetrieben einmal die Funktion "Obmann"! Lasst die Finger davon und folgt dem Ratschlag von Lotte.
P.S.
Ist Dein Chef etwas älter und/oder Österreicher? :-)
Erstellt am 23.01.2007 um 19:22 Uhr von Norbert
Nein, der ist jung (39) und frech.
Viele haben angst.
Erstellt am 23.01.2007 um 19:26 Uhr von Tornado
Das gleiche Problem hatten wir in unserer Firma auch schon mal. Wir ließen uns vor 3 Jahren überreden eine Vertrauensperson zu wählen, was wir auch machten. Doch die Vertrauensperson erwies sich als "Maulwurf". Nun haben wir seit Januar 2007 einen Betriebsrat - obwohl unsere Vorgesetzten Gift und Galle gespuckt hatten und sogar mit genehmigten Meetings versucht haben die Wahl zu verhindern.
Bleibt hart und setzt euch durch - es kann euch keiner was tun!!!!