Erstellt am 23.01.2007 um 15:26 Uhr von Konrad
Hallo Gerd
Die Erforderlichkeit /Notwenigkeit ist bei § 37.7BetrVG Seminaren ist nicht zu prüfen, es muss nur geeignet sein,
Thema "Arbeitssicherheit" sind geeignete Lehrgänge, lt. Fitting
@ Paula: Gerd schrieb, dass es sich im anerkannte 37.7 Seminare handelt.
Erstellt am 23.01.2007 um 15:52 Uhr von paula
@gerd
Hinsichtlich der möglichen Zeitdauer, die das einzelne BRM nach § 37 Abs. 7 BetrVG in Anspruch nehmen kann, lese doch bitte noch einmal die Regelung durch
@konrad
Es ist aber auch erforderlich, dass die Veranstaltung entsprechend anerkannt ist.
Erstellt am 23.01.2007 um 15:56 Uhr von Kölner
@gerd
Warum macht man solche Seminare über § 37 Abs 7?
Und warum sollen diese Seminare alle BRMs besuchen?
Erstellt am 23.01.2007 um 22:25 Uhr von paula
Ja der Konrad ist schon ein Fuchs... der hat den Bogen raus.
Im übrigen vermisse ich genau das kleine Wort "anerkannt" in der Ausgangsfrage... ist wahrscheinlich auch in der Zeitmaschine verschwunden :-)))
Erstellt am 24.01.2007 um 01:39 Uhr von Kölner
@Admin
Erbarme Dich mal dieser andauernden Problematik!!!
Erstellt am 30.01.2007 um 03:53 Uhr von gerd
Vielen dank an alle, bin jetzt weiter.
Zu Deiner Frage Kölner,
möchte ich folgendes sagen: 37,7 dienen zur politischen Weiterbildung. 37.6 sind fachlich bezogene BR Seminare.
Die Seminare welche wir beantragt haben sind Grundseminare und diese sollte jedes BR-Mitglied schon machen.
Gruß Gerd
Erstellt am 30.01.2007 um 12:36 Uhr von Lotte
gerd,
"37,7 dienen zur politischen Weiterbildung. 37.6 sind fachlich bezogene BR Seminare"
das stimmt so nicht.
Seminare nach 37 (6) sind für die BR Arbeit erforderlich und nach 37 (7) geeignet.
Hier noch ein Urteil dazu zum 37 (7): ArbG Stuttgart 4.4.1995 - 16 BV 258/94
Dass der AG die Seminare, wenn nach 37 (7) beschlossen und mitgeteilt, nicht bezahlen muss, ist Euch klar? Würde mich bei AR Seminaren, deren Erforderlichkeit ja in verschiedenen Urteilen bestätigt wurde, nicht darauf einlassen.