Hallo
ich hab mal eine Frage. Seit Ende letzten Jahres hat unser Betriebsrat die Möglichkeit, die Stempelzeiten der Mitarbeiter in der EDV zu überprüfen. Bei uns gab es Unstimmigkeiten wegen der Stunden, weshalb uns (BR) ein eigener Account im Lohn-Abrechnungssystem eingerichtet wurde. Im Angestelltenbereich gilt die Gleitzeitregelung mit minutengenauer Abrechnung. Nun ist mir aufgefallen, dass die Stempelzeiten für alle Monate vor August 2006 gelöscht wurden.
Gibt es eine Regelung, dass der Arbeitgeber die geleisteten Arbeitszeiten nachweisen muss? Und falls ja, wie lange muss er diese nachweisen?
Bei uns ist die tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden dafür Freitags verkürzt (Wochenarbeitszeit 40 Std.). Somit greift doch meiner Ansicht nach der §16 (2) ArbZG, also, dass der Arbeitgeber eine Nachweispflicht von 2 Jahren hat. Stimmt das so oder ist der §16 anders zu verstehen?

Danke für Antwort und einen
schönen Arbeitstag

Schriftführer