Erstellt am 22.01.2007 um 15:40 Uhr von betriebsratten
Hallo, der §80 hat mehr deklaratorischen Wert...könnt also nur apellieren.
Ist dort denn eine Stelle frei, oder gibts einen Kollegen der tauschen würde?
Dann könnte man noch mit dem BGB ankommen, Billigkeit bzw. billiges Ermessen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Billigkeit
Erzwingbares sehe ich hier (noch) nicht
Erstellt am 22.01.2007 um 15:50 Uhr von paula
hat denn der AG überhaupt einen freien Arbeitsplatz am neuen Standort?
als BR könnt ihr hier eigentlich nur an das gute im AG appelieren....
Erstellt am 22.01.2007 um 15:55 Uhr von Guilio
Danke Freundinnen & Freunde,
es gäbe da einen Kollegen der tauschen würde...
Erstellt am 22.01.2007 um 16:12 Uhr von Guilio
Wie sollte der Betriebsrat vorgehen? Wäre ein Antrag beim AG hilfreich??
Erstellt am 22.01.2007 um 17:22 Uhr von paula
nehmt euch den betroffenen AN und geht mal zum zuständigen vertreter beim AG. man kann doch über alles sprechen. nur seid euch darüber im klaren, dass ihr hier nichts erzwingen könnt