Kollege will sich in ein Werk des Konzerns nähe seiner Frau und (krankem) Kind versetzen lassen. Personalwesen weigert sich aufgrund vor Furcht vom Andrang anderer Kollegen, die sich auch versetzen lassen wollen.
Inwieweit kann das der Betriebsrat beeinflussen?
Greift hier der § 80, Fördern von Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit??

Danke im voraus!