Freistellungsanspruch wenn Personalstärke dauerhaft unter 200 MA gefallen - entfällt damit auch der Anspruch auf Freistellung eines BRV?
Unsere Personalstärke ist dauerhaft unter die Grenze von 200 MA gefalle.
Entfällt damit auch der Anspruch auf Freistellung eines BRV? Und wenn, ab
wann?
@HSV
Sofort!
...wenn nicht der AG bereit ist, was anderes zu äussern!
Erstellt am 21.01.2007 um 20:24 Uhr von Mooser
Hallo!
Ich bin sher begeistert von Eurem Frage und Antworden ich werde mich jetzt auch öffter beteiligen den bei uns in der Betriebsrat sind auch dinge wo ich eure Meinung benötige.