Erstellt am 21.01.2007 um 19:07 Uhr von Kölner
@Jochen
Warum denn nicht?
Es wäre allerdings über eine Vergütung der RB nachzudenken...
Erstellt am 21.01.2007 um 19:26 Uhr von Jochen
Natürlich bekommen wir für die RB eine Pauschale von 23€, aber es geht darum das der Monteur über seine Überstunden nicht bestimmen kann wie er will z.B. kann nicht in Urlaub fahren, oder einen Tagesausflug unternehmen.
Ein Kaufmann der Überstunden abbaut steht im Normafall auch nicht zur Verfügung.
Gruß Jochen
Erstellt am 21.01.2007 um 19:28 Uhr von Bergmann
@ Jochen ,
hat den der Kaufmann RB ?
Erstellt am 21.01.2007 um 19:41 Uhr von Jochen
natürlich nicht, nur die Monteure.
Die Kauffleute können wenn die Firma geschlossen ist Urlaub oder Überstunden abbauen, und der Notdienstmonteur muss auch Überstunden nehmen kann sich aber nichts vornehmen.
Die RB Pauschale wird auch beim normalen Notdienst, den wir das ganze Jahr über haben bezahlt.
Gruß Jochen
Erstellt am 21.01.2007 um 19:48 Uhr von Bergmann
@ Jochen ,
wenn ich das jetzt falsch sehe , korrigier mich bitte !!
Der Monteur , der sowieso Rufbereitschaft hätte , nimmt seine Überstunden , somit ist er zuhause und bekommt seine RB-Pauschale von 23,-€ zusätzlich noch dazu !! Besser kann er´s doch kaum haben !!
Erstellt am 21.01.2007 um 19:56 Uhr von Jochen
das sehe ich nicht so. Wenn ich meine Überstunden abbaue möchte ich meine Zeit zur freien verfügen haben , und nicht in Bereitschaft für die Firma stehen.
Erstellt am 21.01.2007 um 20:08 Uhr von Bergmann
@ Jochen ,
was hätte er denn zwischen den Jahren machen sollen , Urlaub ? Er hat halt das Pech RB zu haben-und die 23 ,- € einstecken zu müssen !! ):-((
Erstellt am 21.01.2007 um 20:25 Uhr von Kölner
@Jochen
Mich dünkt, dass Du eine Benachteiligung siehst, wo keine ist. Mich dünkt auch, dass Du der Kollege bist (aber ich kann mich irren).
Aber wir können ja mal überlegen, welche Alternativen es hätte geben können:
a) Er hätte Urlaub genommen
b) Er hätte nur 5 Stunden gearbeitet und damit die erforderlichen Arbeitsstunden/Tag unterschritten. Folge: Negatives Arbeitszeitkonto
c) Er hat schon Massen an Unterstunden, keinen Urlaub mehr und soll die RB trotzdem machen, weil ihm keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind. Jetzt könnte es spannend werden...
Erstellt am 21.01.2007 um 20:42 Uhr von Jochen
Hallo
ich war im dem Fall nicht der Kollege, aber mich kann es auch treffen.
a) wenn die Firma geschlossen ist kann man Urlaub oder Überstunden nehmen.
b) Notdienst geht bei uns immer 7 Tage und es gab einige Tage wo der Monteur nicht auf die 8 Stunden kam.
c) wenn wir an solchen Tagen RB haben nimmt kein Monteur Urlaub, also wurden Überstunden abgebaut. Feste Arbeit bekommen wir an solchen Tagen nicht.
Was ist wenn wir an einem solchen Tag nur für 2 Stunden Arbeit haben, waren wir für 23€ am Tag Zuhause .
Ist das OK?
Erstellt am 21.01.2007 um 20:49 Uhr von Bergmann
@ Jochen ,
Rufbereitschaft und Notdienst sind 2 verschiedene paar Schuhe !!
Erstellt am 21.01.2007 um 20:54 Uhr von Jochen
das wußte ich nicht, daß es da Unterschiede gibt.
Bei uns heißt es Notdienst.
Erstellt am 21.01.2007 um 21:06 Uhr von Bergmann
@ Jochen ,
Die Rufbereitschaft ist freiwillig und bedarf der Zustimmung
des Arbeitnehmers.
Der Notdienst umfasst alle unvorhersehbaren Gegebenheiten,
die sofortige Hilfe nötig machen.
Dabei ist Arbeitszeit gleich Einsatzzeit inklusive Fahrtzeit.
Auszubildende werden nicht zu Notdienst und Rufbereitschaft
herangezogen.
Weitere Informationen gibt es bei der IG Metall.
Erstellt am 21.01.2007 um 21:09 Uhr von Kölner
@Bergmann
Wenn Du wüsstest wie "freiwillig" unsere RB ist...
@Jochen
Tarifvertrag???
Erstellt am 21.01.2007 um 21:30 Uhr von Fayence
Jochen,
der AG ordnet also an, dass ein Monteur zwischen den Jahren keinen Urlaub oder Überstundenfrei nehmen darf, korrekt? Sonst könnte der Notdienst ja nicht gewährleistet werden.
Dann verstehe ich nicht, warum es Problem des ANs sein soll, ob seine "Dienste" abgefordert werden oder nicht. Darauf kann er doch überhaupt keinen Einfluss nehmen. Das sind für mich völlig "normale" Arbeitstage.
Erstellt am 21.01.2007 um 21:57 Uhr von Jochen
Hallo Fayence,
unser AG erstellt Anfang des Jahres einen Notdienstplan, zwischen den Jahren und an diversen Brückentagen ist unsere Firma geschlossen, aber es wird dann unseren Kunden ein Notdienst über 24 Stunden zur Verfügung gestellt( normaler Notdienst ab 16 Uh)
Wenn die Firma dann geschlossen ist( zwischen den Jahren) muß der Notdienstmonteur Urlaub oder Überstunden nehmen und 24 Stunden auf einen Anruf warten.
Ruft dann ein Kunde an muss der Moteur keine 8 Stunden von seinem Gleitzeitkonto nehmen, sondern dann wird die gearbeitete Zeit wieder gutgeschrieben.