Hallo Zusammen,
ich bin Betriebsrat in einem Servicebetrieb.Zwischen den Jahren hat unsere Firma geschlossen. Ein Monteur hat Rufbereitschaft und muss verfügbar sein. Der Monteur nimmt zwischen den Jahren keinen Urlaub sondern nimmt seine Überstunden. Das heißt, arbeitet er 5 Stunden muss er 3 Überstunden nehmen, dass er auf die 8 Stunden kommt.

Meine Frage: Ist es zulässig das der Monteur seine Überstunden dafür einsetzt um auf die 8 Stunden zu kommen. Müste der Tag ohne Notdiensteinsatz nicht von der Firma bezahlt werden.

Gruß Jochen