hallo.
wer kann uns hier bitte weiterhelfen?
wir (3köpf. br) möchte lt. §80 sein recht wahrnehmen, in die gehalts-und lohnlisten
der mitarbeiter einsehen.
wir möchten schauen, ob kollegen unter tarif bezahlt werden bzw. ob die tarifgruppe stimmt.
der arbeitgeber verweigert uns das recht mit der begründung, dass darf nur ein ausschuss!
wer hat nun recht?
wie schaut es in der praxis aus?
danke
anja