Erstellt am 20.01.2007 um 09:50 Uhr von ruderer02
macht einen beschluss im BR, als BRV hast du das recht euf einsichtnahme
gruß
ruderer02
Erstellt am 20.01.2007 um 11:19 Uhr von Heini
Wenn der AG einen Ausschuss möchte, dann bilden die drei Betriebsratsmitglieder auf Beschluss des BR einen Lohn- und Gehaltssausschuss bestehend aus den drei Betriebsratsmitgliedern. Diesen Ausschuss teilt ihr den AG, mit der Bitte der Einsichtnahme, mit.
Mal sehen was der AG sagt, auf jeden Fall hat der BR etwas zum lachen.
Ein Einsichtsrecht auf Einsicht in die brutto Lohn- und Gehaltslisten hat in einen kleineren BR der Betriebsratsvorsitzende.
Erstellt am 20.01.2007 um 11:39 Uhr von Fayence
"...dann bilden die drei Betriebsratsmitglieder auf Beschluss des BR einen Lohn- und Gehaltssausschuss bestehend aus den drei Betriebsratsmitgliedern."
Heini,
seit wann darf ein 3er BR einen Ausschuss bilden?
Erstellt am 20.01.2007 um 11:58 Uhr von Kölner
@Fayence
Heini kompensiert, subsummiert und verschlimmbessert so manche Antworten halt ganz gerne (Satz 1 und 2 von 49288). Dann witzelt er selbst drüber (Satz 3 49288). Und mitunter überholt er sich dann wieder selbst und stellt das gesagte in Frage (vgl. letzter Satz von 49288).
Wenigstens fasst er es jetzt in eigene Worte. :-)
Erstellt am 20.01.2007 um 13:38 Uhr von Heini
Na Kölner,
drückt die Betriebsratskrone wieder auf dein Geltungsbedürfnis ???