Erstellt am 18.01.2007 um 10:57 Uhr von Ajos
Darf er nicht ! (§ 40 BetrVG).
Gruß
Ajos
Erstellt am 18.01.2007 um 11:38 Uhr von Kölner
@Ajos
Er darf schon.
@lolus
Aber der BR darf sich ruhig nicht daran halten, da er sich u.U. sonst einem § 23-BetrVG-Verfahren entgegen sehen könnte.
Erstellt am 18.01.2007 um 12:03 Uhr von Rosenheimer
§40 BetrVG sieht hier keinen Rahmen vor !
Dort steht eindeutig, daß der Arbeitgeber die entstehenden Kosten trägt. Punkt. Dort wurden keine Ausnahmen festgelegt und sind demnach nicht zulässig.
Zudem definiert § 119 Abs. 1 Nr. 2 die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats als Straftat.
Daher begeht ein Arbeitgeber einen Gesetzesbruch, wenn er durch einen finanziellen Rahmen den Betriebsrat in desen Arbeit behindern will.
Um ihn also davor zu bewahren, eine Straftat zu begehen, sollte der BR ihn darauf hinweisen.
Erstellt am 18.01.2007 um 12:18 Uhr von DocPille
@Rosenheimer
hallo,dein Nick hat nicht zufällig was mit dem Ort zu tun wo du herkommst oder???
Erstellt am 18.01.2007 um 12:43 Uhr von Rosenheimer
@DocPille
Wie kommst Du denn darauf ..... und ist doch schön da, oder !
Erstellt am 18.01.2007 um 13:04 Uhr von DocPille
wenn man gleich da um die ecke wohnt so wie ich,stellt sich schon die frage!
Erstellt am 18.01.2007 um 14:35 Uhr von Rosenheimer
Ich wohne leider nicht mehr in der nördlichsten Stadt der Toskana, aber bin regelmässig zuhause und auch im Herzen immer noch Rosenheimer.
Erstellt am 18.01.2007 um 15:03 Uhr von DocPille
Schade,dachte hätte einen gleichgesinnten aus dieser Ecke.
Erstellt am 19.01.2007 um 13:16 Uhr von Ajos
Tja, ich wiederhole mich nur ungern,
aber der Arbeitgeber darf definitiv nicht budgetieren !
Gruß Ajos
Erstellt am 19.01.2007 um 15:51 Uhr von Rosenheimer
@Ajos
der Versuch ist nicht strafbar und wo kein Kläger, da kein Richter. Wer weiß, in wie vielen Betrieben solche Regelungen bereits existieren.
Und man sollte eine Aussage auch belegen können, ansonsten sind es lediglich Mutmassungen.
Erstellt am 19.01.2007 um 20:16 Uhr von Fayence
Ajos,
das ist doch Quatsch, was Du da behauptest! Jedem AG steht es völlig frei, seine erwarteten Einnahmen und Ausgaben für ein Geschäftsjahr vorausschauend zu planen (= zu budgetieren).
Es wird doch erst dann ein Schuh draus, wenn sich ein BR darauf einlässt und auf über ein Budget hinausgehende ERFORDERLICHE Ausgaben verzichtet oder der AG bei Überschreitung den Geldhahn für erforderliche BR-Ausgaben zudreht!
P.S.
Rosenheimer, eine solche Regelung gibt es z.B. in unserem Betrieb und ein Problem hatten wir mit "unserem" Budget noch nie.
Erstellt am 25.01.2007 um 10:10 Uhr von Ajos
Hallo Fayenze,
Quatsch ist das also hmm ?
Last euch weiter gängeln und für dumm verkaufen.
Erstellt am 25.01.2007 um 10:18 Uhr von Uschi
Ajos,
was hat das denn mit "für dumm verkaufen" zu tun? Ich selber habe mit Budgets zu tun und ein guter Geschäftsmann sollte sein Budget planen. Aber ob es eingehalten wird oder die Grenzen faslch gesetzt werden, ist ein anderes Problem.
Also AG darf natürlich Budget festlegen, aber der BR muss sich nicht daran halten. Was ist, wenn Budgetgrenze erreicht ist und ein neues BRM muss zu einem erforderlichen Einführungsseminar? Kann also nicht das Problem des BR sein.
Erstellt am 25.01.2007 um 10:36 Uhr von packer
@ fay
ist vollkommen richtig deine aussage und jeder der eine budgettierung ablehnt, versteht nicht wie so etwas funktioniert. ausserdem hat der br auch eine betriebswirtschaftliche verantwortung was grade in kleineren betrieben durchaus von wichtigem belang sein kann!
Erstellt am 25.01.2007 um 10:37 Uhr von Ajos
Ist es denn so schwer ?
Ich verstehe die Eingangsfrage so, das der Arbeitgeber zwingend eine Obergrenze einführen will (5000€).
§ 119 Abs. 1 Nr. 2 definiert die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats als Straftat.Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwingt, ein Budget einzuhalten, ist der Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit erfüllt. Also handelt ein Arbeitgeber, der ein Budget für die Betriebsratstätigkeit durchsetzt, strafbar.
Der Betriebsrat braucht nicht nur einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen - er macht sich sogar einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er, um ein ggf. vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschreiten, Maßnahmen nicht ergreift, die er eigentlich, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ergreifen müsste.
Mir geht nur die Überheblichkeit gewisser Leute auf die Nerven, für die alles Quatsch ist.
Erstellt am 25.01.2007 um 10:54 Uhr von Fayence
"Der Betriebsrat braucht nicht nur einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen - er macht sich sogar einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er, um ein ggf. vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschreiten, Maßnahmen nicht ergreift, die er eigentlich, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ergreifen müsste."
Ajos,
sind Dir die eigenen Worte ausgegangen oder warum enthältst Du dem geneigten Leser diese Seite vor? >> http://www.j es-beratung.de/budgetierung.html
"Tja, ich wiederhole mich nur ungern, aber der Arbeitgeber darf definitiv nicht budgetieren !" >> Auch ich wiederhole mich nur ungern, aber diese Aussage ist in ihrer Ausschließlichkeit Quatsch!
P.S.
Was mir übrigens auf den Keks geht, ist mangelnder/s Differenzierungswillen, -vermögen gewisser Leute!
Erstellt am 25.01.2007 um 11:03 Uhr von Ajos
@Fayence
Nur weil Du Deine Ansichten ständig wiederholst, werden sie nicht richtiger.
Ein Budget das keiner einhalten muss, ist kein Budget.
Macht ihr sowas in Deiner Firma ?
Finde ich lustig.
Freundlich gegrüßt
Ajos
Erstellt am 25.01.2007 um 11:09 Uhr von Fayence
Ajos,
was ist der Unterschied zwischen einem Budget und einem Etat? > http://de.wikipedia.org/wiki/Budget
Freundliche Grüße zurück.
Fayence
Erstellt am 25.01.2007 um 11:21 Uhr von Ajos
Tja,
da steht, ich zitiere :"Ein Budget (ein festes Budget wird auch Etat genannt) ..."
Hmmm ? Was kann ich daraus lernen ?
Was möchtest Du mir sagen ?
Gruß Ajos
Erstellt am 25.01.2007 um 11:27 Uhr von Fayence
Ajos,
dass ein Budget lediglich den Kriterien einer vorausschauenden Ausgaben- und EinnahmenPLANUNG entspricht. Und darin sehe ich schlicht weg und einfach nichts verwerfliches.
Sollten sich unsere Meinungen hier annähern können? :-)
Gruß
Fayence
Erstellt am 25.01.2007 um 11:37 Uhr von Ajos
Ach Fayence :-)
Ich verstehe schon diese Art der Differenzierung.
Ich habe hier nur versucht einem Kollegen (dem Verursacher dieser Debatte) zu helfen.
Seine Ausführungen klangen so als wolle sein Chef ein festes Budget (Etat^^) einführen und
das zwingend und einseitig ("finanziellen Rahmen setzen").
Wenn der Verursacher dieser netten kleinen Plauderrunde kein Problem damit hätte, hätte er
hier nicht um Hilfe gebeten.
Gruß Ajos
Erstellt am 25.01.2007 um 11:43 Uhr von Fayence
Ajos,
dann können wir diesen wirklich netten kleinen Schlagabtausch ja zu einem rühmlichen Ende führen! :-))
Gruß
Fayence
Erstellt am 25.01.2007 um 11:47 Uhr von Ajos
Liebe/r ? Fayence !
Es war mir ein Vergnügen mit Dir zu fachsimpeln.
Danke und Gruß
Ajos
Erstellt am 01.02.2007 um 04:08 Uhr von schwester.s
schleimm und der Br geht ohne richtige beratung Heim ... Geil
Überlegt mal ob ihr euch einen Rahmen für euere Plauderrunden und Selbstdarstellungs Arien zu legt