Erstellt am 18.01.2007 um 10:34 Uhr von Werner
Hallo Brede17
MBR nach §87 Abs1 Nr1
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
Erstellt am 18.01.2007 um 10:40 Uhr von Maximux
@ Brede17
Hallo erstmal,
das habt Ihr zweifellos, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG.
Ihr müsst Euch unbedingt einen Kommentar vom BetrVG kaufen, dass ist sehr wichtig. Darin sind die Gesetzte/Texte kommentiert und verständlich erklärt.
MfG
Maximus
Erstellt am 18.01.2007 um 12:14 Uhr von paula
nicht ganz so einfach machen
natürlich können das alles fragen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sein. aber es kommt auf den einzelfall an.
also für einen einen mitarbeiter direkt mit einem kunden arbeitet z.B. Verkäufer in einem kaufhaus wäre das verbot beschränkt auf den verkaufsbereich aus meiner sicht keine frage des ordnungsverhaltens sondern des arbeitsverhaltens.
bei dem kopfhörer können sich aus meiner sicht viele ansatzpunkte für das arbeitsverhalten ergeben.
daher fehlen mir hier noch ein paar angaben
Erstellt am 18.01.2007 um 13:11 Uhr von Werner
Wenn wir schon mal dabei sind sollte ein Essensverbort durchaus auch an einer Galvanikanlage gelten und wäre sogar durch die Gefahrstoffverordnung erforderlich!