Erstellt am 18.01.2007 um 09:20 Uhr von wölfchen
Bezahlung wird wohl nicht drin sein, denn Du bekommst doch für den Tag schon Dein Geld in Form von Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld, oder?
Erstellt am 18.01.2007 um 10:37 Uhr von packer
moin elacma,
korrekt berechnet wird die lohnfortzahlung entweder nach der durchschnittlichen wochenarbeitszeit oder z.b. nach den geplanten stunden in der PersonalEinsatzPlanung. da an diesem tag zusätzlich die zeit der BetrVers dazu kommt steht sie dir auch zu. deine erkrankung spielt hier m.e. keine rolle, da dein artzt da keine bedenken an deiner teilnahme hat.
frage 1 ist, warum alle anderen und du nicht?
frage 2 deine bezahlung wurde von der GL abgelehnt, mit welcher begründung?
dazu mal was vom BAG... ramses wird mich schon verbessern wenn ich das falsch sehe :)
Der Wortlaut des § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG enthält keine Anhaltspunkte
für weitere, den Vergütungsanspruch eines teilnehmenden
Arbeitnehmers an der Betriebsversammlung einschränkende
Voraussetzungen.
Die Regelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG geht ersichtlich über Regelungen
hinaus, die sich aus dem Lohnausfallprinzip ergeben würden.
Nehmen Arbeitnehmer des Betriebs an Versammlungen teil, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit stattfinden, erhalten sie
Lohn für die am gleichen Tage im Betrieb geleistete Arbeit nach
§ 611 Abs. 1 BGB. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Vergütung für
die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung. Nach dem
Wortlaut des Gesetzes deutet nichts darauf hin, dass den Arbeitnehmern
der zuletzt genannte Anspruch versagt werden sollte. Auch
mit der Regelung, dass der Arbeitnehmer eine Vergütung für zusätzliche
Wegezeiten beanspruchen kann, geht die gesetzliche Regelung
über das Lohnausfallprinzip hinaus. § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3
BetrVG enthält deshalb nach dem Wortlaut nicht nur eine Lohnausfallgarantie.
BAG 5.5.1987 – 1 AZR 665/85
gruß,
packer
Erstellt am 18.01.2007 um 10:51 Uhr von elacma
Moin Packer
Meine Bezahlung wurde mir der Begründung abgelehnt " Ich wäre an diesem Tag nur teilweise krank gewesen". GL konnte mir aber nicht erklären wie ich mit dieser Äußerung umgehen soll.
Erstellt am 18.01.2007 um 11:18 Uhr von packer
oh mann :) ... frag mal ob er kinder hat und ob seine frau damals eventuell halbschwanger war???
warten wir mal ab, was die anderen kollegenInnen dazu noch beitragen können, ich denke da kommt noch was rein...
Erstellt am 18.01.2007 um 21:46 Uhr von Bergmann
@ Packer ,
recht hast du !!
Was hätte er bekommen , wenn er nicht teilgenommen hätte ?
Fahrgeld-müsste er teilnehmen ??
Wie lange schon Krank ??
Erstellt am 18.01.2007 um 22:10 Uhr von Fayence
@ Alle
Es scheint doch so zu sein, dass den AN die Zeit der Betriebsversammlung als Überstunden vergütet wird.
Jetzt frage ich mich, ob ein arbeitsunfähig geschriebener AN (freiwillige) Überstunden leisten kann, die zu vergüten sind.
Erstellt am 18.01.2007 um 22:17 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
du kennst doch die Antwort-die ist NEIN !!