Guten Morgen,

in unserem Unternehmen existieren mehrere Betriebsräte. Die Protokolle der Sitzungen der einzelnen Betriebsräte werden in einer gemeinsamen Datenbank abgelegt, so dass alle Betriebsräte (aber auch nur diese) auch auf die Protokolle der anderen Betriebsräte Zugriff haben. Gibt es unter dem Gesichtspunkt der Geheimhaltungspflicht gegen diese Vorgehensweise rechtliche Bedenken?

Mit den besten Grüßen
Ronny