Salve zusammen,

mal eine Frage zu Tätigkeitsprofilen: Im Zuge der Eintrarifierung (bei uns gilt seit kurzem MTV Versicherung, vorher individualrechtliche Verträge) haben wir vom AG Tätigkeitsprofile für die Überprüfung nach 99(1) im Allgemeinen und 87(1)10 für ÜT angefordert. Die Profile existieren nicht und werden nun angefertigt - natürlich wohl so, dass es der Vorstellung des AG entspricht. Seine Vorstellung liegt i.d.R. eine Stufe unter unserer, nach ausführlichem Studium des MTV und Beratung hierzu.
Konkret: Sind wir berechtigt, auch die Profile z.B. durch MA-Befragung zu überprüfen bzw. abzugleichen (mir käme da z.B. BV mit Ansage, eigene Profile für Abgleich zu erstellen oder 80(2)3 in den Sinn, jeden Ma als Sachverstand in eigener Sache zu berufen) ?

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Können wir die MA auch von der Tarifvorstellung des AG informieren? Wir gehen davon aus, das des AG nach 81(1) BetrVG hierzu verpflichtet ist, aber eben dürfen wir den vorgreifen?
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Danke, Hans