Erstellt am 17.01.2007 um 17:00 Uhr von Konrad
Ja wenn er kein sog. leitender Angestellter ist. Kann auf die Liste und auch wählen.
(Merke: Jede Belegschaft bekommt den BR den sie selber wählt.)
Erstellt am 17.01.2007 um 17:16 Uhr von Ätreppheescher
Ich würde sagen, jede Belegschaft bekommt den BR, den sie verdient ;-)
Gruß
Hugo
Erstellt am 17.01.2007 um 17:25 Uhr von Kölner
@Mr. Streeter
Wo kommt eigentlich dieses "Ä trepp heescher" her?
Den Spruch habe ich heute auch schon einmal gelesen...
Erstellt am 17.01.2007 um 18:01 Uhr von Pfarrer
@Bagger
.......jede Belegschaft erhält den BR den sie verdient, - will der Sohn denn von sich aus überhaupt auf die Liste oder hat seine Mutter ihn dazu verdonnert. - ich frage deshalb, - wenn er ein kritischer Mensch ist, der das nötige (Klassen- ) Bewusstsein als AN hat und sich auf dem Boden des BtrVG bewegt,- dann könnte seine BR - Zugehörigkeit durchaus auch ein Vorteil sein? ;-)
Erstellt am 17.01.2007 um 18:13 Uhr von Bergmann
@ Alle-Achtung Zitatendiebe unterwegs !!
Bitte geklaute Zitate möglichst nur mit Quellenangabe verwenden !!!!
Zuwiderhandlung wird mit Buchstabenentzug bestraft !! ;-))
Ein Vorteil hat´s ja -Karrieregeil wird er ja nicht sein-er ist ja schon Sohn der Chefin !
Erstellt am 17.01.2007 um 19:19 Uhr von wölfchen
Aber vielleicht ist er scharf auf den Kündigungsschutz? ;-))
Erstellt am 17.01.2007 um 22:17 Uhr von Tequilla
@wölfchen
.....Kündigungsschutz,.....der ist gut:-))))
Erstellt am 18.01.2007 um 10:20 Uhr von Kleine Hexe
öhm, und was ist mit BetrVG ?
§ 5 Arbeitnehmer
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
.......
der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
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Also erstmal prüfen ob der Sohn im Hotel Mama wohnt ;-)