Erstellt am 17.01.2007 um 11:39 Uhr von Kölner
@hg0506
Das AGG sehe ich hier nicht vorrangig. Höchstens dann, wenn ein "junger, dauerhafter EU'ler" gegen die Ungleichbehandlung klagen würde.
Aber ich würde es eher mit dem § 87 BetrVG halten...
Erstellt am 17.01.2007 um 11:54 Uhr von packer
moin hg,
es werden ja wohl eher die benachteiligt, die vor ablauf des rentenalters in die grube hüpfen (sorry bergmann!)
dieser bonus scheint mir eine vergütung zu sein, die der AG freiwillig zahlt. diese zahlung ergibt sich wohl nicht aus einem gesetz tarifvertrag etc. sondern aus der BO... also habt ihr wie kölner (long time no see!) schon schrob mitbestimmung aus dem 87er.
ich würde aber an deiner stelle unbedingt prüfen, ob hier nicht eine betriebliche übung, also eine sogenannte konkludente willenserklärung des AG gegenüber dem AN vorliegt...
gruß,
packer
Erstellt am 17.01.2007 um 14:33 Uhr von paula
bloß wenn der AG es streichen möchte wird es etwas schwer mit der mitbestimmung....
Erstellt am 18.01.2007 um 10:47 Uhr von packer
@ paula
wohl wahr wohl wahr... aber so is das im leben eben :)
es wird wohl darauf hinaus laufen obs so eine betr. übung ist...