Erstellt am 17.01.2007 um 11:47 Uhr von SSGG
Erstellt am 17.01.2007 um 13:12 Uhr von wonne
Danke für die Antwort. Fakt ist, dass die GL dem nicht nachkommt. Ich kann schlecht über Dinge nachhaken, die ich nicht erfahre. Sollte ich einen Mitarbeiter der Gewerkschaft hinzuziehen, muss es die gesamte Belegschaft ausbaden. Es gibt leider Mittel und Wege uns legal zu bestrafen, z.B. durch Streichen der Prämie. Mir sind da irgendwie die Hände gebunden,oder?
Erstellt am 17.01.2007 um 15:43 Uhr von benjamin
Du musst einfach versuchen mit der GL zu reden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, was bei euch noch nicht zu existieren scheint.
Du oder Ihr solltet versuchen der GL zu erklären wie wichtig die gemeinsame Entscheidungsfindung ist und das Ihr nichts blockieren wollt. Und wie wichtig es ist noch mal den BR drüber schauen zu lassen.
Ansonsten gibt es noch gesetzliche Möglichkeiten den neu eingestellten Kollegen oder Kollegin zu sperren. Dann muss euer Chef den zwar weiter bezahlen er darf aber nicht arbeiten aber das nur in ausweglosen Situationen anwenden.
Versucht lieber zuerst über den Dialog zum Erfolg zu kommen, viel Glück.
Erstellt am 18.01.2007 um 13:59 Uhr von wonne
@benjamin,
das hört sich toll an - ist aber leider nicht möglich, da die GL sich strickt weigert mit mir als Vorsitzender zu reden. Habe seit Mai 2 Gespräche mit ihr zu Stande gebracht. Sie setzt sich in jedem Gespräch wie ein agressives und motziges Kind dahin und schüttelt den Kopf. Egal wie logisch man argumentiert, es folgt immer ein störrisches "Nein", ohne jegliche Erklärung. Sie ist lediglich in der Lage zu drohen. Sie sagt, sie sehe sich in einem Rechtfertigungszwang vor dem BR und mit dieser Situation könne sie nicht leben. Wie soll ich vernünftig mit ihr reden wenn sie die Gespräche verweigert? Ach ja, übrigens kann sie mich nicht leiden und konnte es auch noch nie. Wird wohl auch ne Rolle spielen. Schade!
Lieben Gruß
Wonne
Erstellt am 18.01.2007 um 14:07 Uhr von waschbär
Hallo wonne,
wen Reden nichts hilft, Schriftlich ! Weil könnte sein das deine GL , dann die Verfänglichkeit erst erkennt
Erstellt am 18.01.2007 um 21:39 Uhr von Bergmann
@ Wonne ,
falls kein höherer Ansprechpartner da ist , drohe mit einen RA-wenn das nichts nützt-schalte einen ein !! Meinste wie schnell eine Übereinkunft für die zukünftige Zusammenarbeit da ist !!
Erstellt am 19.01.2007 um 08:09 Uhr von Tequilla
@wonne
§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
1.von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
2.von technischen Anlagen,
3.von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4.der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
sollte er da auch noch den Kopf schütteln und Gespräche zu vermeiden, dann wäre der nächste Schritt ein Gespräch mit einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.