Erstellt am 15.01.2007 um 20:50 Uhr von Mona-Lisa
@Molli112,
ihr hättet z.B. Mitbestimmung nach § 91 BetrVG.
Aber das bringt euch doch im Moment nicht viel! Ihr solltet als neu gewählter Betriebsrat zuerst mal Schulungen machen, die euch in das Betriebsverfassungsrecht einführen.
Nur, ob der AG solange mit seinem Vorhaben wartet?
Erstellt am 15.01.2007 um 21:01 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
Du gehst also davon aus, dass die AN durch diesen Büro-Tausch derart belastet werden, dass der BR hier sogar die Einigungsstelle anrufen könnte?
Erstellt am 15.01.2007 um 21:07 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
wer weiss?
War ja nur ein Beispiel! :-))
Trotzdem bin ich der Meinung, bei allem Respekt, dass Molli's Betriebsrat gar nicht in der Lage ist, betriebsverfassungsrechtlich zu reagieren.
Erstellt am 15.01.2007 um 21:10 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
warum-sie hat doch uns !! ;-))
Erstellt am 15.01.2007 um 21:16 Uhr von Molli112
DANKE EUCH BEIDEN ERSTMAL;
WIR HABEN MITTWOCH WIEDER EINE SITZUNG: D:H: WIR MUESSTEN BIS DAHIN MIT DEN BETROFFENEN PERSONEN SPRECHEN UND DANNACH ENTSCHEIDEN OB WIR ES ERSTMAL SO DURCHLAUFEN LASSEN; WENN KEINER DER BETROFFENEN WAS DAGEGEN HAT: ODER IM FALL; DASS EINIGE DAMIT NICHT EINVERSTANDEN SIND MUESSTEN WIR DANN EINEN ANTRAG AUF WAS STELLEN ???