ich arbeite in einem betrieb der noch weitere kleinere zweigstellen mit jeweils einen angestelten betreibt ...verkauf... in meiner zweigstelle arbeiten wir in zwei schichten nun habe ich drei wochen urlaub beantragt mein arbeitsgeber genehmigt nur zwei wochen für jeden arbeitsnehmer zusmmenhängend kann der arbeitgeber den urlaub auf diese zwei wochen begrenzen wenn keine dringende oder soziale gesichtpunkte vorliegen