Liebe KollegenInnen,

folgendes Konstrukt tat sich auf: Eine Kollegin betreibt mangels Kantine einen Süßigkeiten/kalt&heißgetränke-automaten. Dafür hat sie ein Gewerbe angemeldet und erhält pro Monat 20 € Aufwandsentschädigung des Aufstellers. Der Betreiber ist zufrieden mit der Arbeit der Kollegin. Bestückt und gereinigt wird der Automat in ihrer Freizeit. Mit dem vorherigen Chef bestand eine mündliche Abmachung über dieses Vorgehen.

Unser neuer Chef will ihr diese Arbeit wegnehmen und der Abteilung Technik zuordnen, da diese Tätigkeit angeblich die Kollegin ablenkt und sie in ihrer Arbeitsleistung stören würde.

Die Kollegin möchte das aber sehr gerne weitermachen und findet auch eine Befriedigung in ihrem Tun. Sozusagen versteht sie es als Dienst an der Allgemeinheit und nicht als Nebenerwerb.

Kann der AG aufgrund seines Weisungsrechts das so verlangen oder haben wir als BR da Mitbestimmungsrechte aus dem § 87? Wie würdet ihr das lösen?

Gruß,

Packer