Erstellt am 14.01.2007 um 13:39 Uhr von Ätreppheescher
Hallo Skorpio,
nun, ich bin immer für den direkten Weg. Vielleicht hilft ein Gespräch dem Therapeuten?
Seinen "Nebenjob" als Heiltherapeut sollte er nicht ohne Genehmigung der GL in der Firma ausüben.
Gruß
Hugo
Erstellt am 14.01.2007 um 17:47 Uhr von Fayence
Skorpio,
es wäre ja noch schöner, wenn dieser Kollege Geld für seine "Beratung" in Sachen Arbeitsrecht nehmen und auch noch die Richtigkeit seiner Aussagen garantieren würde! :-)
Ich wüsste aber auch nicht, worin denn hier die Behinderung des Betriebsrates gesehen werden soll. Es bleibt jedem AN überlassen, Gespräche mit der Person seines Vertrauens zu führen und augenscheinlich geniesst dieser Kollege das Vertrauen bei dem einen oder anderen Kollegen.
Und selbst mit einem Verbot könntet Ihr nicht erzwingen, dass sich jeder AN an Euch wendet, wenn er Probleme/Fragen im arbeitsrechtlichen Bereich hat. Abgesehen davon, dass ein von Euch erhofftes Verbot nicht ausgesprochen werden kann. Akzeptiert es einfach so wie es ist, wird es doch hoffentlich KollegInnen geben, die sich an den BR wenden!
Erstellt am 14.01.2007 um 20:09 Uhr von Pfarrer
@Skorpio
....vielleicht sollte auch der Kollege-Heiltherapeut mal selbst zu 'nem Therapeuten, - was der nebenher Querbeet so alles an Beratungen anbietet, - alle Achtung!
Aber unter Umständen ist das ja auch nur ein netter, älterer, harmloser und hilfsbereiter Mensch, - der dann sicher für Euch als BR keine unmittelbare Bedrohung darstellt!
Erstellt am 14.01.2007 um 22:00 Uhr von Kölner
@all
Interessant wäre es, wenn der Kollege Therapeut eine genehmigte Nebentätigkeit z.B. im Rahmen eines Werkvertrages im gleichen Betrieb ausübt...
Erstellt am 15.01.2007 um 11:55 Uhr von Pfarrer
@Kölner
.....stimmt,..und der dortige BR wüsste ganz schlicht nichts davon,....:-)))