In unserem Betrieb gibt es einen recht alten Mitarbeiter, der in den letzten vier Jahren eine Ausbildung zum Heiltherapeuten gemacht hat.
Nun verschreibt er homöpathoische Mittel und gibt Ratschläge zu Lebensfragen und Eheproblemen und soweiter. Unter anderem berät er auch einge Arbeiter unseres Lager in Arbeitsrechtfragen. Diese Beratung ist immer kostenlos und auch immer ohne Garantie auf Richtigkeit. Aber sein Einfluss führt bei dem einen und anderen Kollegen dazu, dasss diese zum Beispiel den Betriebsrat nicht aufsucht. Das findet der Betriebsrat mitunter als Behinderung. Kann man dem Heiltherapeuten das Auftreten und Raten im Betrieb verbieten?