Erstellt am 13.01.2007 um 20:59 Uhr von Bille
AN muss sich bereits am 1. Tag bei AG als krank melden!
Spätestens ab 3. Tag muss eine Krankmeldung vorliegen, dann auch rückwirkend, vorausgesetzt AN hat sich bereits am 1. Tag krank gemeldet!!
Erstellt am 13.01.2007 um 23:56 Uhr von wölfchen
Wie Bille schon beschrieben hat, muss der Arbeitnehrmer bei Erkrankung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, den Arbeitgeber darüber informieren, dass er arbeitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche Dauer des Ausfalls angeben. Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss dann binnen dreier Werktage beim AG vorliegen. Wenn das nicht so gelaufen ist, hat der Mitarbeiter keine guten Karten.
Erstellt am 14.01.2007 um 05:05 Uhr von matze83
"Keine Müdigkeit vortäuschen, der Kampf Muss weiter gehen,
es sind die Augen die jetzt lügen, wenn Sie kein Ziel mehr sehen.
Wer schlappt macht und wer wegläuft, kommt vor ein Kriegsgericht,
als Übel und Verräter der Verantwortungspflicht.
Ein Soldat dient dem System und muss gehorsam schwörn
es gibt Tapferkeits - Medaillen - für die die sich bewähren
Kopflos und im freien Rausch wie ein Held nach vorn,
einen Tag gewonnen und ein Leben verloren!
Ach übrigens, ist ein Zitat...
MFG Matze
Erstellt am 14.01.2007 um 11:17 Uhr von Pfarrer
@Old Dagon
...siehe unter < LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 1581/00 >
und falls Du noch ein paar Zitate brauchst um Deine BR-Arbeit zu machen,....?