Wir sind ein recht junger BR und haben eine Anhörung zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlichen Kündigung bekommen. Es handelt sich um einen alkoholkranken Mitarbeiter, der vier Monate nach seiner Abmahnung (eine Entziehungskur liegt bereits zwei oder drei Jahre zurück) nicht zum Dienst erschienen ist, da ihm am Wochenende der Führerschein abgenommen wurde.

Unsere Frage: Wir wollen persönlich mit dem betroffenen Arbeitnehmer sprechen. Da er zurzeit krank geschrieben ist, wollen zwei von uns ihn zu Hause persönlich aufsuchen. Unsere Frage: Müssen wir den Arbeitgeber informieren, dass wir hinfahren, bzw. brauchen wir eine Erlaubnis? Wir würde mit einem Privatauto von der Firma zum betroffenen Arbeitnehmer fahren, das sind knapp 20 Kilometer hin und zurück und ein Zeitaufwand von ein bis zwei Stunden.