Erstellt am 12.01.2007 um 15:07 Uhr von Bergmann
@ Nenyah ,
Reihenfolge : EU-Gesetz/Deutsches Gesetz/ Tarifverträge /Betriebsvereinbarungen/individuelle Verträge
Es darf kein Verstoß bzw. Schlechterstellung gegenüber eines Höhergestellten erfolgen !
Erstellt am 12.01.2007 um 15:26 Uhr von Nenyah
...also und was genau heißt das jetzt...laut Deiner Aussage gilt eindeutig die Frist ihres AV, ist aber somit zum heutigen Zeitpunkt schlechtergestellt gegenüber dem TV.
Also welche Frist gilt jezt?
Erstellt am 12.01.2007 um 15:28 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.01.2007 um 15:32 Uhr von Nenyah
Danke ...
Grüße zurück :-)
Erstellt am 12.01.2007 um 15:35 Uhr von Bergmann
Grüsse an Nenyah ! Falls Kölner wert drauf legt-auch an ihn !
Ihr AV ist ein individueller Vertrag -somit ganz unten gestellt !