Hallo,

wir diskutieren, ob die Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, wie sie im sgb ix § 84 dargelegt ist, für alle Beschäftigten oder nur für die Schwerbehinderten gilt. Dem Wortlaut nach scheint sie für alle zu gelten, die Urteile, die ich bislang gefunden habe, bestätigen das. Andererseits sagt z.B. der Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, daß nur die Schwerbehinderten gemeint sind. Vielleicht weiß ja hier jemand etwas genaueres.

Gruss,
Kai