Erstellt am 12.01.2007 um 14:03 Uhr von packer
moin erfurterin,
habt ihr einen Gesamtbetriebsrat? den müsstet ihr erst einmal bilden und der entsendet seine delegierten (i.d.R. 2 KollenInnen) in den KBR...
gruß,
packer
Erstellt am 12.01.2007 um 14:13 Uhr von Erfurterin
Nein wir haben keinen GBR, da es alles eigenständige Unternehmen mit eigener Geschäftsführung im Konzern sind
Erstellt am 12.01.2007 um 16:59 Uhr von packer
das kann durchaus kompliziert werden, ich kenne es aus eigener erfahrung... beauftragt doch einfach mal einen RA damit diese sache zu prüfen... wir haben uns einfach beim kbr empfohlen, weil unsere uns nicht in den gbr ließen... da hat dann der kbr die sache geprüft. bei euch würde ich es einem fachmann für gesellschaftsrecht und betriebsverfassung überlassen! kann sein, das einige einen gbr gründen können und andere nicht, diese aber wiederum kollegenInnen in den kbr entsenden können...
Erstellt am 12.01.2007 um 18:33 Uhr von Kölner
@Erfurterin
Ein KBR ist - im Gegensatz zu einem GBR - eine KANN-Instititution.
Ein WA könnte vielleicht mit ein paar Infos über Firmenstrukturen aushelfen, um zu entscheiden, ob nicht vielleicht doch ein GBR notwendig ist...
Erstellt am 12.01.2007 um 18:53 Uhr von Lotte
Kölner,
was ist denn, wenn § 54 (2) zutrifft? Muss dann ein KBR gewählt werden, da dann auf den KBR der § 47 zutrifft???
Erstellt am 12.01.2007 um 19:21 Uhr von Kölner
@Lotte
Hä?
Denkfehler? - Ich (glaube ich zwar nicht!)? Du?
Ist nur EIN BR vorhanden übernimmt dieser die Funktion des GBR nach den Vorschriften dieses Abschnittes. Und in Abs. 1 heisst es doch, dass ein KBR eingerichtet werden KANN.
Also - meine Logik - der einzelne BR KANN dann einen GBR mimen.
Erstellt am 12.01.2007 um 19:27 Uhr von Lotte
Kölner,
ja aber "übernimmt dieser die Funktion des GBR nach den Vorschriften dieses Abschnittes" Ist damit der Abschnitt des § 54 oder der Abschnitt des § 47 gemeint?
Vielleicht hab ich ja 'n Knoten im Gehirn...aber auch mein lieber Däubler und mein toter Fitting...helfen mir diesmal nicht.
Aber Du? ;-))
Erstellt am 12.01.2007 um 19:32 Uhr von Kölner
@Lotte
Diese Aussage trifft doch der Abschnitt vom § 54 BetrVG. Also?
Erstellt am 12.01.2007 um 19:40 Uhr von Lotte
Kölner,
seit wann können Abschnitte Aussagen treffen?
Erstellt am 12.01.2007 um 19:45 Uhr von Kölner
@Lotte
"Eine Aussage im Aristotelischen Sinn ist ein sprachliches Gebilde, von dem es sinnvoll ist zu fragen, ob es wahr oder falsch ist (so genanntes Aristotelisches Zweiwertigkeitsprinzip). Es ist nicht erforderlich, sagen zu können, ob das Gebilde wahr oder falsch ist; es genügt, dass die Frage nach Wahrheit ("Zutreffen") oder Falschheit ("Nicht-Zutreffen") sinnvoll gestellt werden kann, was z. B. bei Fragesätzen, Ausrufen, Wünschen usw. nicht der Fall ist. Man kann auch so sagen: Aussagen sind Sätze, ABSCHNITTE, die Sachverhalte beschreiben, denen man als Wahrheitswert
richtig, wahr, true, logisch 1, verum
oder
falsch, unwahr, false, logisch 0, falsum
zuordnen kann."
Also?
Erstellt am 12.01.2007 um 19:51 Uhr von Lotte
Kölner,
toll, jetzt habe ich alles verstanden ;-)))
Aber Du hattest Recht und ich einen Denkfehler: Nicht der KBR nimmt die Aufgaben des Abschnittes wahr, sondern der einzelne BR nimmt die Aufgabe wahr, den KBR nach Vorschrift des §54 (1) zu wählen.
(Das hättest Du mir ja mal erklären können) ;-))
PS: Aber das geht doch auch nicht, ein einzelner BR kann doch nicht einen KBR bestimmen? Das wäre ja ein BR im BR. Hilfe, mir wird schwindelig!
Erstellt am 12.01.2007 um 20:12 Uhr von Kölner
@Lotte
Der einzelne BR KANN ja auch einen KBR nach diesem Abs. 2 des § 54 BetrVG mit der Funktion eines GBR gründen.
Erstellt am 12.01.2007 um 20:20 Uhr von Lotte
Kölner,
neee! Das steht da aber nun doch nicht. Also auch mit Knoten im Kopf...;-)