Erstellt am 12.01.2007 um 06:56 Uhr von Werner
Hallo Punker,
§87 Abs1 Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Nr.2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen "sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"