Erstellt am 11.01.2007 um 17:08 Uhr von Mona-Lisa
@juergen,
es gibt keine Vorgaben, wieviel Stunden du mit Betriebsratstätigkeit verbrauchen darfst.
Das ändert sich doch laufend. Mal hast du in einer Woche BR - Sitzung und vielleicht noch ne Ausschuss - Sitzung und in der anderen Woche hast du nur ein paar Gespräche mit Kollegen.....
Erstellt am 11.01.2007 um 17:14 Uhr von juergen
@Mona-Lisa
Ja ne, is klar ,....
Trotzdem gibt es doch eine Vorgabe wie viel ich max damit verbringen darf ,... zumindest hab ich das mal gelesen/gehört ,...
Erstellt am 11.01.2007 um 17:26 Uhr von Mona-Lisa
@juergen,
nein. Überleg doch mal: Sagen wir, du hättest in der Woche 20 Stunden zur Verfügung.
18 sind am Freitagmorgen bereits verbraucht. Um 8.00 Uhr hast du eine BR-Sitzung, die aber bis um 12.00 dauert.
Was nun?
Nachtrag!
.........etwa für bestimmte Stunden am Tag oder für bestimmte Tage..... § 37 Rd. 19 ff BetrVG Fitting
das wirst du mal gelesen haben.
Ändert aber nichts daran, dass du Betriebsratsarbeit nach Erforderlichkeit machst!
Erstellt am 11.01.2007 um 21:49 Uhr von Heini
Auch wenn es gem.: § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder gibt, hat jedes nicht freigestellte Betriebsratsmitglied ein Recht auf seine Betriebsratsarbeit. Hierfür kann es sich auch selber freistellen. Eine gesetzliche Vorgabe über eine höchstzulässiges Volumen für Betriebsratsarbeit gibt es nicht. Das Gesetz stellt für die Betriebsratsarbeit nur folgende Bedingung, die Betriebsratsarbeit muss erforderlich sein.