Erstellt am 11.01.2007 um 13:40 Uhr von Tamirasun
Hey Hansi,...
warst Du mit einem Amt betraut die Wahl zu regeln?
Bei uns wird die Zeit so lang wie sie anfällt gutgeschrieben...
Auch wenn jemand einen `Ruhetag´hat. Wenn er denn dann mit der Organisation der Wahl zu tun hatte....
Reine Anwesendheit ohne Verpflichtung sehe ich als Freizeitvergnügen an....
LG
Erstellt am 11.01.2007 um 13:52 Uhr von dobermann
Hallo Hansi,
in welcher Branche bist Du tätig?
Erstellt am 11.01.2007 um 14:25 Uhr von Hansi
Ich komme von einer nostalgischen Eisenbahngesellschaft
Erstellt am 11.01.2007 um 14:36 Uhr von dobermann
Okay, meine Frage wird präziser:
Privater AG oder öffentlicher Dienst?
Wenn öffentlicher Dienst, dann Bund oder Land?
(wird benötigt, um ggf. sachgerecht antworten zu können).....
Erstellt am 11.01.2007 um 14:54 Uhr von Hansi
wir sind eine private GmbH
Erstellt am 12.01.2007 um 10:31 Uhr von Dana
Hallo Hansi,
§ 94 SGB IX i.V.m. § 20 BetrVG (privater AG).
Antwort zu Ruhetag:
KOmmentar Fitting: § 20 BetrVG RN 46 ff.:
Die Zeit der Teilnahme an der Wahlversammlung einschließlich erforderlicher zusätzlicher Wegezeiten ist dem AN wie Arbeitszeit zu vergüten. zusätzliche Fahrkosten sind ihnen zu erstatten.
Ausfall der gesamten Schicht:
KOmmentar Fitting: § 20 BetrVG RN 43 ff.:
grundsätzlich sind die ma für die teilnahme an der wahl freizustellen.
aber so richtig verstehe ich das nicht. sind alle ma der o.g. schicht schwerbehindert/gleichgestellt? hätte dann die wahlversammlung nicht an einem anderen tag, an dem die ma nicht allesamt schicht haben, durchfgeführt werden können?
LG dana
Erstellt am 12.01.2007 um 11:13 Uhr von Hansi
Hallo Dana,
mit der ganzen Schicht meinte ich die einzelne Dienstschicht der Teilnehmer .
Einige Mitarbeiter hatten ihren planmäßigen Ruhetag und andere mußten am Wahltag freigestellt werden. Zum Beispiel fiel für einen Lokführer die ganze Dienstschicht im Umfang von 10 Std. aus. Der Arbeitgeber will nur die Zeit der Wahlversammlung und die Wegezeit als geleistete Arbeitszeit ins Stundenkonto übertragen. (Wir haben eine Jahresarbeitszeit)
LG Hansi