Erstellt am 11.01.2007 um 08:46 Uhr von Konrad
Es wurde leider nicht erwähnt um welches Seminar es sich handelt?
Sicher nicht strittig sind für jedes BR Mitglied Grundseminare. Bei Spezialseminare ist die betriebliche Notwendigkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Ist diese Schulung notwendig ?
Aus eigener Erfahrung würde ich das nur durchziehen wenn Rechtsschutz z.B. Mitgliedschaft einer Gewerkschaft besteht.
Der Seminarveranstalter möchte auch die Seminargebühren haben und wird evtl. auch gegen den AG klagen müssen. Dazu wird in der Regel der BRV auch geladen. Die Mitarbeiterin muss mit Sicherheit individuell das Gehalt einklagen.
Ein dickes Fell und Geduld ist notwendig. Gruß Konrad
Erstellt am 11.01.2007 um 08:48 Uhr von Angi1
Hallo Iwiminia,
interessant wäre hier den Inhalt der Schulung zu erfahren.
Davon abgesehen, steht im Fitting zu § 37 RN 250
"Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber der Teilnahme eines Betriebsratsmitglied an einer Schulungs- oder Bildungsveranstaltung deshalb widerspricht, weil auf ihr keine für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt würden. Abs. 6 nimmt, was die Frage der Arbeitsbefreiung abelangt, die Regelung des Absatzs 2 in Bezug. Deshalb sind die zu Abs. 2 entwickelten Grundsätze, nach denen der Arbeitgeber der konkreten Arbeitsversäumnis im Einzelfall nicht zuzustimmen braucht, sondern dass es genügt, dass sich das Betriebsratsmitglied bei seinem Vorgesetzten ordnungsgemäß abmeldet, grundsätzlich auch im Falle des Abs. 6 anzuwenden.
Bestehen zwischen AG und BR Meinungsverschiedenheiten über die Erforderlichkeit einer Schulung, können sowohl der AG als auch der BR ein arbeitsrechtliches Beschlussverfahren zur Frage der Klärung einleiten. Hat der AG ein arbeitsgerichtliches Verfahren zum Zwecke der Feststellung, die beabsichtigte Schulungsteilnahme sei nicht erforderlich, eingeleitet, so hat dieser Umstand für sich allein nicht zur Folge, dass das BR Mitglied den Besuch der Schulung zurückstellen muss. Das Arbeitsgericht kann dem BR durch einstweilige Verfügung die Teilnahme an einer Schulung untersagen."
MfG
Angi1
Erstellt am 11.01.2007 um 09:00 Uhr von iwiminia
Hallo nochmal
das fragliche Seminar trägt den Titel: Internet und Arbeitsrecht.
Viele unserer Beschäftigten haben Internet-Zugriffmöglichkeit.
Es besteht eine BV dazu, die aber nach Meinung des "neuen" BR stark verbesserungswürdig ist und somit neu abgeschlossen bzw. geändert werden soll.
Wir wollen, wenn möglich, natürlich in erster Linie verhindern, daß der Konflikt zwischen AG und BR sich auf die Ebene "betroffenes Mitglied und AG" verlagert.
Erstellt am 11.01.2007 um 09:41 Uhr von Konrad
Wenn bereits eine BV dazu besteht und sich seither nichts an diesem Internet System geändert hat, kann man über die Notwenigkeit durchaus geteilter Meinung sein.
Ihr müsst für Euch gute Argumente finden und „bei Gericht und auf hoher See ...“ Ausgang ungewiss.
Gehaltskürzung ist eben für betroffenes BR Mitglied eben individuell.
Erstellt am 11.01.2007 um 09:52 Uhr von Mona-Lisa
@Iwiminia,
Däubler z.B. beschreibt recht gut, was unter erforderlichen und nicht erforderlichen Schulungsanspruch zu verstehen ist. § 37 Rd. 108 und 109.
Leider gibt es eben AG's, die zuerst mal mit den von dir oben angegebenen Gründen ablehnen, grinsen und abwarten. Vielleicht lässt sich der BR ja beeindrucken.....
@Konrad,
auch eine bestehende BV kann mit Inhalten gespickt sein, die sich aus der gelebter Praxis als nicht in Ordnung erweisen können....