Hallo,

unser Chef hat eine personelle Einzelmaßnahme ( Beförderung ) nach § 99 Abs. 1 BetrVG durchgeführt, ohne uns:

Vorher rechtzeitig und umfassend schriftlich zu informieren
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu übergeben
Die schriftliche Zustimmung des BR einzuholen.

Diese Maßnahme ist unserer Ansicht nach unwirksam weil betriebsverfassungswidrig.

§ 100 BetrVG kommt nicht in Betracht, weil genügend Zeit für § 99 Abs. 1 BetrVG vorhanden war.

Wir haben deswegen eine außerordentliche Sitzung mit Beschlussfassung geplant.
Welche Zeit müssen wir dem AG geben die Maßnahme rückgängig zu machen, bevor wir ein Verfahren nach § 101 BetrVG anstreben können.

Bei Däubler/Kittner/Klebe Auflage 10 finde ich keine Fristen für die Anwendung von § 101 BetrVG.

Kann/soll man gleich zum Arbeitsgericht gehen ?
Wir sind der Ansicht, es zuerst auf die "freundliche" Tour zu versuchen.

Was meint Ihr ?

LG